Niederlegung des Amtes des Gemeinderatsmitgliedes von Herrn Elmar Striegl (Liste CSU/parteifrei)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 18.07.2016 bittet Herr Striegl um Entbindung vom Ehrenamt des Gemeinderates (Anlage).
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG kann die gewählte Person das Amt niederlegen. Art.19 GO findet keine Anwendung. D.h., es muss kein wichtiger Grund für die Niederlegung vorgebracht werden. Der Gemeinderat stellt lediglich die Niederlegung fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Sitzungsverlauf
Die 33jährige Zugehörigkeit im Gemeinderat und als 2. und 3. Bürgermeister wird in einer Ansprache durch Herrn BGM Gum gewürdigt.
Auch Herr Striegl lässt die Jahrzehnte revue passieren und bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderates für die vergangenen Jahrzehnte der Zusammenarbeit.
Beschluss
Die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Elmar Striegl (Liste CSU/parteifrei) wird festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:07 Uhr