Gründung eines "SeefeldBau Kommunalunternehmens"; Unternehmenssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Wie bereits mehrfach diskutiert, soll ein Kommunalunternehmen der Gemeinde Seefeld gegründet werden, um insbesondere den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf zu realisieren. Zur Regelung der möglichen Aufgabenbereiche, der Organe des Unternehmens, deren Zuständigkeiten und Aufgaben, ist eine Unternehmenssatzung erforderlich. Diese ist als Anlage für ein “SeefeldBau KOMMUNALUNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ beigefügt.
Die Eckpunkte der Satzung sind:
Vorstand, bestehend aus Vorsitzenden und Stellvertreter (§ 4 SeeKU)
Verwaltungsrat, bestehend aus dem Vorsitzenden (Erster Bürgermeister) und 6 weiteren Mitgliedern (§ 5 SeeKU)
Stammkapital 100.000 € (§ 1 Abs. 4 SeeKU)
Sitzungsverlauf
I.
Antrag GR Dr. Benoist:
Änderung der Bezeichnung statt „SeefeldBau Kommunalunternehmen“
In „Kommunalunternehmen Seefeld“.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Ergänzend zu den besprochenen Änderungen und Ergänzungen der Satzung soll der Gemeinderat regelmäßig über die Arbeiten des KU informiert werden.
Mit den o.g. Änderungen wird dem Entwurf zur Unternehmenssatzung zugestimmt.
Beschluss 1
Antrag GR Dr. Benoist:
Änderung der Bezeichnung statt „SeefeldBau Kommunalunternehmen“
In „Kommunalunternehmen Seefeld“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14
Beschluss 2
Die Gründung eines Kommunalunternehmens mit dem Namen “SeefeldBau KOMMUNAL-UNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ sowie die Unternehmenssatzung selbst wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Unternehmenssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:08 Uhr