Gründung eines "SeefeldBau Kommunalunternehmens"; Unternehmenssatzung, Benennung der Verwaltungsräte
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In seiner Sitzung am 18.10.2016 hat der Gemeinderat über die Gründung eines Kommunalunternehmens insbesondere für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf sowie die dazugehörige Unternehmenssatzung beraten. In die Satzung wurden diverse Änderungen eingearbeitet. Auch die Art der Bekanntmachung wurde mittlerweile geklärt. Die analoge Anwendung für gemeindliche Bekanntmachung ist möglich (Schreiben des LRA vom 21.10.2016, Anlage). Eine aktualisierte Fassung der Unternehmenssatzung ist als Anlage für ein “SeefeldBau KOMMUNALUNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ beigefügt.
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und den übrigen 6 Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 SeeKU). Gemäß § 5 Abs. 4 SeeKU werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats (sowie deren Vertreter) vom Gemeinderat für die jeweilige Amtszeit des Gemeinderates bestellt. Es wurde vereinbart, dass je Fraktion ein Verwaltungsrat benannt wird.
Beschluss
Die Unternehmenssatzung für das KU “SeefeldBau KOMMUNAL-UNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Unternehmenssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Als Verwaltungsrat sowie Vertreter wird bestellt:
CSU
Hr. Wagner Hr. Schneider
FWG Hr. Wastian Hr. Pirzer
SPD Hr. Dameris Fr. Altenberger
Die Grünen Hr. Benoist Fr. Villing
BVS Fr. Senft Hr. Burkes
FDP Hr. Gasser Hr. Lindermayer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr