Gründung eines "SeefeldBau Kommunalunternehmens"; Unternehmenssatzung, Benennung der Verwaltungsräte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2016 ö 4

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 18.10.2016 hat der Gemeinderat über die Gründung eines Kommunalunternehmens insbesondere für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf sowie die dazugehörige Unternehmenssatzung beraten. In die Satzung wurden diverse Änderungen eingearbeitet. Auch die Art der Bekanntmachung wurde mittlerweile geklärt. Die analoge Anwendung für gemeindliche Bekanntmachung ist möglich (Schreiben des LRA vom 21.10.2016, Anlage). Eine aktualisierte Fassung der Unternehmenssatzung ist als Anlage für ein “SeefeldBau KOMMUNALUNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ beigefügt.

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden und den übrigen 6 Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 SeeKU). Gemäß § 5 Abs. 4 SeeKU werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats (sowie deren Vertreter) vom Gemeinderat für die jeweilige Amtszeit des Gemeinderates bestellt. Es wurde vereinbart, dass je Fraktion ein Verwaltungsrat benannt wird.

Beschluss

Die Unternehmenssatzung für das KU “SeefeldBau KOMMUNAL-UNTERNEHMEN Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf der Unternehmenssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Als Verwaltungsrat sowie Vertreter wird bestellt:

CSU                 Hr. Wagner                Hr. Schneider
FWG                Hr. Wastian                Hr. Pirzer
SPD                Hr. Dameris                Fr. Altenberger
Die Grünen        Hr. Benoist                Fr. Villing
BVS                Fr. Senft                Hr. Burkes
FDP                Hr. Gasser                Hr. Lindermayer

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr