Auf den Parkplätzen am Bahnhof Hechendorf und dem neu gestalteten am Eisenpark in der Hauptstraße in Seefeld (Wochenmarkt) kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten mit den parkenden Kraftfahrzeugen.
Oft werden diese Parkplätze nicht zweckgebunden genutzt, wie z.B. am Bahnhof für Pendler oder am Eisenpark für ein kurzzeitiges Parken um z.B. Einkäufe zu erledigen, sondern als Dauerparkplätze von dortigen Anwohnern.
Der Versuch, die Parkzeit auf dem Parkplatz am Eisenpark durch Parkscheiben mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden zu reglementieren, brachte leider nicht den gewünschten Erfolg. Ein weiteres Problem ist hierzu auch die eingeschränkte Überwachungsdauer durch den Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland, durch die nur eine punktuelle Überwachung vorgenommen werden.
Als nächster Schritt wurde nun ein Konzept erstellt, um eine Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten durchzuführen. Hierzu wurden Informationen bei der Nachbargemeinde Herrsching eingeholt, die dieses Modell der Parkraumbewirtschaftung bereits mit Erfolg betreiben.
Der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland wurde ebenfalls bei der Konzepterstellung mit einbezogen.
Bei einer vor Ort Begehung mit dem Zweckverband und der Fa. Bremicker, Weilheim, konnte dann rechtssicher ein Angebot für die Aufstellung der Parkscheinautomaten, sowie für das Aufstellen der Beschilderung, erstellt werden.
Die Investitionskosten für die Anschaffung von insg. 5 Parkscheinautomaten (4 x Bahnhof, 1 x Eisenpark) einschließlich Montage belaufen sich auf ca. 27.000.- € (brutto).
Die Investitionskosten für die Beschilderung/Markierung betragen zusätzlich für beide Standorte ca. 3.000.- € (brutto).
Ein Wartungsvertrag für beide Geräte (Wartung 2 x im Jahr technisch und mechanisch) kann für ca. 450.- € (brutto) jährlich abgeschlossen werden.
Um eine intensivere Überwachung, durch den Zweckband kommunale Verkehrssicherheit Oberland durchführen zu können, müssten die Überwachungsstunden des ruhenden Verkehrs von derzeit ca. 16 Stunden im Monat auf ca. 25 Stunden im Monat erhöht werden. Die Überwachungsstunde kostet 28.- € und pro Verstoß müssen 6.- € an den Zweckverband gezahlt werden.
Die Investitionskosten könnten sich durch folgendes Beispiel der Parkgebühren innerhalb von 1 bis 2 Jahren amortisieren.
Beispiel Bahnhof:
Erste halbe Stunde frei (mit Parkschein) z.B. zur Abholung von Fahrgästen
4 Std. Parkschein 0,50 €
Tagesparkschein 1.- €
Gebührenpflichtige Parkzeit 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Beispiel Eisenpark:
Erste halbe Stunde frei (mit Parkschein)
1 Std. Parkschein 0,50 €
2 Std. Parkschein 1.- €
4 Std. Parkschein 2.- €
6 Std. Parkschein 3.- €
8 Std. Parkschein 4.- €
Tagesparkschein 5.- €
Gebührenpflichtige Parkzeit 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr (angelehnt an den Einzelhandel)
Das Beispiel dient lediglich zur Diskussionsgrundlage.
Haushaltsmittel sind für 2016 nicht eingeplant.