Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses -Lageverschiebung; Bauort Fl.Nr.143/12, Seestraße 79; Bauantrags-Nr.: 26/2016; Bauherr: Herr Moritz Schmidinger


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 20.09.2016 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Bauantrag-Nr. 26/2016 wurde vom Bauauschuss in der Sitzung vom 07.06.2016 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Einfamilienhaus stellt einen Ersatzbau für das derzeit bestehende Einfamilienhaus dar.

Auf Wunsch des Bauherrn wurde der Baukörper nochmals um 1,00 m innerhalb des Baufensters nach Nordosten verschoben. Mit der Umplanung soll eine bessere Belichtungssituation für die Innenräume und die Terrasse geschaffen werden.

Im Übrigen bleibt das Bauvorhaben inhaltlich unverändert.

Anlagen:

  • Lageplan bzgl. Verschiebung (M 1: 200)
  • Lageplan bzgl. Verschiebung (M 1: 750)
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)

Beschlussvorschlag

Die Tektur zum Bauantrag 26/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung um 1,00 m Baufenster wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Die Tektur zum Bauantrag 26/2016 hinsichtlich der Lageplanverschiebung um 1,00 m Baufenster wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:39 Uhr