1. Änderung des Bebauungsplanes "Grube Unering" inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Anlage Grube Unering), Änderungsbeschluss sowie Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Energiegenossenschaft Fünfseenland eG möchte in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Projektpartnern im Bereich der ehemaligen Deponie- und Kiesabbauflächen Unering (sog. „Grube Unering“) eine Freiflächenphotovoltaikanlage realisieren.
Der Bereich der Grube Unering konnte trotz zahlreicher Maßnahmen und intensiver Bemühungen seitens der Gemeinde Seefeld bis zum heutigen Tage nicht vollständig rekultiviert werden. Auch die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplanes inkl. Flächennutzungsplanänderung zur planungsrechtlichen Sicherung der Rekultivierung führte nicht zum erwünschten Erfolg.
Im Zuge mehrerer Fachgespräche mit den zuständigen Fachbehörden (Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt), den potentiellen Vorhabenträgern sowie den Grundstückseigentümern bzw. Grubenbetreibern konnte ein Szenario entwickelt werden, welches auf grundsätzliches Einvernehmen aller Beteiligten stößt. Demnach soll die Rekultivierung der Grube Unering wie ursprünglich vorgesehen gemäß den Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bzw. Rekultivierungsplanes durchgeführt werden. Im Anschluss daran ist geplant, auf den rekultivierten Flächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu realisieren, die mit den Vorgaben des Rekultivierungsplanes einhergehen bzw. diesem nicht entgegenstehen. Dadurch kann einerseits ein wichtiger Beitrag zur Förderung regenerativer Energien geleistet werden, andererseits können die Flächen noch bestmöglich in Wert gesetzt werden. Dadurch wird die Durchführung der erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten attraktiver.
Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen müsste der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Grube Unering“ i.d.F. vom 04.11.2014 sowie der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden (16. Änderung). Ziel der Planung wäre somit die planungsrechtliche Sicherung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich der Grube Unering. Voraussetzend ist allerdings, dass vorab die Rekultivierung der Flächen wie geplant durchgeführt wird.
Das Planungskonzept sowie ein erster Vorabzug des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grube Unering“ inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der heutigen Sitzung als Tischvorlage vorgestellt.
Anlage: derzeit rechtswirksamer/rechtsverbindlicher FNP/BP im Bereich der Grube Unering; Geltungsbereich der vorgesehenen FNP-/BP-Änderung
Sitzungsverlauf
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Datenstand vom 17.07.2018 09:11 Uhr