SeefeldBau Kommunalunternehmen; Übertragung zur Durchführung einer kommunalen Baumaßnahme; hier: Feuerwehrgerätehaus Hechendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zum 01. März 2017 tritt die Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU in Kraft. Das Kommunalunter-nehmen wurde gegründet, um für die Gemeinde den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Hechendorf durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 1 SeeKU muss diese Aufgabe von der Gemeinde auf das Kommunalunternehmen übertragen werden.

Sitzungsverlauf

Für den Bau des Feuerwehrhauses in Hechendorf sollen drei Architekten benannt werden. Das SeefeldBau Kommunalunternehmen soll eine Auswahl treffen.

Beschluss

Dem „SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld“ wird die Aufgabe übertragen, ein Feuerwehrgerätehaus in Seefeld, Ortsteil Hechendorf, nach den Vorgaben der Gemeinde, zu errichten (Art. 89 Abs. 2 GO i.V.m. § 2 Abs. 1 SeeKU).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:47 Uhr