15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Durchführung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) beschlossen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken der Gemeinde Seefeld. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Spitzstraße“.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.11.2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.12.2016 bis zum 20.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 14.02.2017). Die Abwägung vom 14.02.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 14.02.2017 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße)
beim Landratsamt Starnberg einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:47 Uhr