I. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 53 „Blasiwiese (Am Daimergarten) im Gemeindeteil Erling“
Die Gemeinde Andechs hat beschlossen, für den Bereich der sog. Blasiwiese im Ortsteil Erling den Bebauungsplan Nr. 53 aufzustellen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauparzellen auf einer innerörtlichen Freifläche zwischen Am Daimergarten und Ludwig-Prockl-Weg.
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 am 06.12.2016 erneut gebilligt und zugleich beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals durchzuführen.
Mit Schreiben vom 13.01.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bauleitplanung nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Unterlagen der Bauleitpläne können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde Andechs / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
II. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Schulgelände“
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat bereits in seiner Sitzung am 30.09.2002 beschlossen, für den Bereich zwischen Martinsweg und Nikolaistraße in Herrsching den Bebauungsplan „Schulgelände“ aufzustellen. Aus verschiedenen Gründen konnte das Verfahren jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden und ruhte seither.
Zwischenzeitlich besteht ein konkreter Erweiterungsbedarf an der Christian-Morgenstern-Volksschule (Grund- und Mittelschule), infolgedessen das Bebauungsplanverfahren wieder aufgenommen werden soll, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Schule zu schaffen.
Mit Schreiben vom 01.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.
III. Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wartaweil“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat erstmals in seiner Sitzung am 27.07.2016 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 1720 der Gemarkung Herrsching den Bebauungsplan Nr. 32 „Wartaweil“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer notwendigen Erweiterung des Seminargebäudes auf dem Gelände des Schullandheimes Wartaweil.
Mit Schreiben vom 02.02.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die vorliegende Bebauungsplanänderung nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.