Mit dem Tagesordnungspunkt „Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld; Bedarfsplanung, Umsetzung“ stellte die Verwaltung dem Gemeinderat am 28.06.2016 u.a. die aktuelle Situation im Bereich Kinderkrippe vor. Es wurde dargelegt, dass ein Bedarf an Betreuungsplätzen in diesem Bereich vorhanden ist.
Folgendes Ergebnis bzw. folgende Ausbaustufe wurden vorgestellt:
Ergebnis:
Laut der derzeitigen Platzbelegungssituation wird 1 zusätzliche Krippengruppe benötigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Ausbau der Krippenplätze auch die Nachfrage steigt und mittelfristig eine weitere Gruppe gebaut bzw. umgewandelt werden muss. Hierbei ist die Asylbewerbersituation nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass Kinder von Asylbewerbern im Alter bis 3 Jahren kaum einen Platz benötigen werden.
Festlegung von Ausbaustufen:
Schaffung von 12 Krippenplätzen bis Mitte 2017 z.B. durch Neubau beim Kath. Kinderhaus St. Hedwig.
Folgender Beschluss wurde mit 16 : 0 Stimmen gefasst:
Im Bereich der Kinderkrippen werden 100 Plätze [im Gemeindegebiet] als bedarfsnotwendig anerkannt.
Die Errichtung einer weiteren Krippengruppe bei der Kindertagestätte St. Hedwig wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten.
Daraufhin fanden Gespräche mit der Kirchenverwaltung St. Hedwig, der Diözese Augsburg und in der Folge mit der Kindertagesstättenaufsicht des Landratsamtes statt, um den Raumbedarf und die Genehmigungsfähigkeit abzuklären. Die Architekturwerkstatt Paul Horn wurde von der Kirchenverwaltung St. Hedwig auf der Grundlage dieser Vorgespräche mit der Vorplanung und Untersuchung des Anbaus, sowie einer Kostenschätzung (Kostenberechnung) beauftragt. Die Gesamtkosten (brutto) belaufen sich danach auf knapp 850.000 € (Stand: 30.11.2016).
Von der Bischöflichen Finanzkammer wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 150.000 € zugesagt.
Eventuell ist eine staatliche Förderung für den Bau zu erwarten. Die Ausführungsvorschriften zu der neuen Zuwendungsrichtlinie werden Mitte des Jahres erwartet, erst dann kann ein genauer Betrag benannt werden (bis zu 70% der förderfähigen Kosten), da die Größenordnung wieder einmal von der Finanzkraft der Gemeinde abhängig sein wird. Um jedoch nicht förderschädlich zu handeln, wird vor Beginn der Maßnahme auf jeden Fall eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (entspricht dem „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“) beantragt.
Herr Architekt Paul Horn wird zur Sitzung anwesend sein, um die Planung vorzustellen (Anlage).