Bebauungsplan "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (15. Änderung).
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen Grundstücken der Gemeinde Seefeld. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 17.02.2017 bis 20.03.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.02.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.03.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Spitzstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werd
en.
Hinweis: Aufgrund des engen Zeitplans sowie infolge von unvermeidlichen Fristverlängerungen für die Abgabe einzelner fachbehördlicher Stellungnahmen können die Abwägungs- und Plandokumente leider erst kurz vor der Gemeinderatssitzung im Ratsinformationssystem eingestellt oder ggf. auch erst auf der Sitzung als Tischvorlage bereitgelegt werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 04.04.2017). Die Abwägung vom 04.04.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Spitzstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 04.04.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:48 Uhr