Sicherung eines potentiellen Standortes für einen möglichen Neubau der Chirurgischen Klinik Seefeld im Zuge der aktuell stattfindenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans München


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Chirurgische Klinik Seefeld erfüllt einen wichtigen gemeinnützigen Zweck und leistet einen wertvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und medizinischen Versorgung der gesamten Bevölkerung im nördlichen Landkreis Starnberg sowie angrenzender Gebiete. Die Größe des Klinikums am jetzigen Standort in der Hauptstraße in Seefeld kann jedoch den aktuellen Anforderungen an einen wirtschaftlichen Krankenhausbetrieb bekanntlich nicht mehr Rechnung tragen. Für die Überlebensfähigkeit der Einrichtung ist u.a. eine Erhöhung der Bettenanzahl unumgänglich.

Da eine Erweiterung am aktuellen Standort aus wirtschaftlichen, bautechnischen und/oder betriebstechnischen Gründen ggf. nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich ist, sollten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Überlegungen für mögliche Standortalternativen angestellt werden.

Aufgrund landschafts- und naturschutzrechtlicher Restriktionen, fehlender Flächenverfügbarkeit sowie spezifischer Standortvoraussetzungen für einen Klinikneubau bestehen im Gemeindegebiet allerdings nur wenige alternative Möglichkeiten. Bereits diskutierte Standorte am Ortsrand von Hechendorf werfen Bedenken auf, da ein großer kompakter Baukörper unmittelbar angrenzend an kleinteilige Wohnbebauung errichtet werden müsste und je nach Standort ggf. eine erhöhte innerörtliche Verkehrsbelastung zu befürchten wäre.

Eine gute Alternative könnte eine Freifläche nordwestlich von Seefeld darstellen, eingebettet zwischen den Staatsstraßen St 2068 und St 2348. Das Areal direkt gegenüber dem Technologiepark wäre an zentraler Stelle in der Gemeinde gelegen, optimal verkehrstechnisch angebunden und würde an geeignete Siedlungseinheiten anschließen (gewerblich geprägter nordwestlicher Ortsrand von Seefeld). Auch ist damit zu rechnen, dass die momentan noch in Privateigentum befindlichen Flächen erworben werden können. Somit wäre auch die Flächenverfügbarkeit gegeben.  

Der potentielle Standort nordwestlich von Seefeld befindet sich allerdings in einem Bereich, der im Regionalplan als Regionaler Grünzug dargestellt ist und insofern möglichst von Bebauung freigehalten werden soll. Sollten diese Flächen in die Standortüberlegungen für einen möglichen Neubau der Chirurgischen Klinik mit einbezogen werden, so müsste im Einvernehmen mit dem Regionalen Planungsverband München eine Lösung in Bezug auf die derzeitige Ausweisung des Bereiches als Regionaler Grünzug gefunden werden.

Mit Schreiben vom 16.03.2017 wurde nun die Gemeinde Seefeld darüber informiert, dass derzeit eine Gesamtfortschreibung des Regionalplans der Planungsregion München stattfindet, um diesen an aktuelle Rahmenbedingungen der Regionalentwicklung anzupassen und zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang besteht für die Gemeinden bis zum 15.05.2017 auch die Möglichkeit, zu dem aktuellen Entwurf der Gesamtfortschreibung Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

Die Verwaltung hat daher schnell reagiert und Möglichkeiten geprüft, inwiefern mögliche Standortüberlegungen für einen Klinikneubau in das Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans eingebracht werden könnten bzw. sollten. Dabei musste zunächst der Sachverhalt im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Vor-Ort-Termins mit dem Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes München, Herrn Breu, vorbesprochen und mögliche Optionen eruiert werden. Aufgrund der erforderlichen Vorabprüfungen und Gespräche, der technischen Schwierigkeiten in der Gemeindeverwaltung (tagelanger Ausfall der Telefonanlage) sowie der anstehenden Osterfeiertage war es leider nicht möglich, die Thematik früher im Gemeinderat (z.B. in der Sitzung am 04.04.) zu behandeln.

Gemäß Empfehlung von Herrn Breu wäre folgende Lösungsoption denkbar: Die Gemeinde Seefeld könnte im Zuge des aktuell stattfindenden Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans einen Antrag zur Herausnahme eines kleinen Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug zwischen Seefeld und Hechendorf stellen. Nach Aussage von Herrn Breu wäre die Herausnahme aufgrund des gemeinnützigen Zwecks im vorliegenden Falle durchaus denkbar und würde vom Regionalen Planungsverband voraussichtlich auch positiv beurteilt. Der Gemeinde bietet sich somit eine unverhoffte und kurzfristige Möglichkeit, den potentiellen Standort für einen möglichen Neubau des Klinikums nordwestlich von Seefeld zu sichern und sich diese Option für die Zukunft offenzuhalten. Eine konkrete Standortabgrenzung bzw. Abschätzung der erforderlichen Flächengröße ist dabei zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich. In jedem Falle müssten aber ausreichend Flächen für die baulichen Anlagen, Stellplätze für Patienten, Personal und Besucher sowie Freiflächen für Grünanlagen berücksichtigt werden.

Da Fortschreibungen des Regionalplans nur unregelmäßig und in langen zeitlichen Abständen  erfolgen (5, 10 oder mehr Jahre), ist nicht absehbar, wann sich wieder die Gelegenheit für eine mögliche Anpassung ergibt.

Ein Entwurf für die Beantragung der Herausnahme aus dem Regionalen Grünzug inkl. Darstellung des betreffenden Teilbereichs ist der Anlage zu entnehmen.

Abgesehen von der möglichen Beantragung der Herausnahme besteht aus Sicht der Verwaltung kein Anlass für weitere Anregungen oder Hinweise zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans.

Der aktuelle Entwurf der Gesamtfortschreibung liegt bei der Regierung von Oberbayern, der Landeshauptstadt München und den Landratsämtern öffentlich aus. Zudem kann der Entwurf auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes München (www.region-muenchen.com) eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Bürgermeister Gum führt in das Thema ein.

Herr Dr. Thomas Weiler, Geschäftsführer des Klinikverbundes Starnberg, Penzberg, Seefeld erläutert dem Gremium die Ist-Situation und die weiteren Perspektiven der Seefelder Klinik. Die Seefelder Klinik ist im Krankenhausbedarfsplan der Regierung von Oberbayern. Eine hohe Förderung der Sanierungsmaßnahmen wurde zugesagt. Zudem soll die Bettenzahl von derzeit 78 auf 100 bis 120 Betten erhöht werden. Die Untersuchungen zu einer Sanierung des Altbestandes und einer Erweiterung laufen derzeit. Herr Dr. Weiler rechnet mit konkreten Aussagen im 3. Quartal 2017. Erst dann kann auch festgelegt werden, welche medizinische Ausrichtung die Klinik haben wird. Der derzeitige Standort soll nach Möglichkeit erhalten werden und hat 1. Priorität. Der Krankenhausbedarfsplan sieht in Seefeld eine Anzahl von 100 + x Betten vor. Die erforderliche Bebauung ist innerorts mit ca. 15.000 m² angegeben. Eine Sanierung wird in mehreren Bauabschnitten über ebenfalls mehrere Jahre stattfinden.

Sollte sich jedoch das Sanierungs- und Erweiterungskonzept als nicht durchführbar erweisen, ist es zum Erhalt des Klinikstandortes Seefeld von Wichtigkeit, einen alternativen Standort für einen Neubau zu sichern.

Nach aktuellem Kenntnisstand laut Bürgermeister Gum sind derzeit kaum Standortalternativen vorhanden, die für einen Krankenhausneubau geeignet wären und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (gute verkehrliche Erreichbarkeit, ausreichende Größe, voraussichtliche Grundstücksverfügbarkeit usw.). Nach erster Vorabschätzung wäre ein möglicher potentieller Standort der in der Beschlussvorlage näher erläuterte Bereich nordwestlich von Seefeld zwischen der ST 2068 und der ST 2348. Herr Bgm. Gum bittet das Gremium, weitere Vorschläge für geeignete Standortalternativen vorzubringen.

Um aber nun zumindest den bislang in der Diskussion stehenden Standort zwischen der ST 2068 und der ST 2348 als „Plan B“ in der Hinterhand zu behalten und als mögliche Alternative sichern zu können, wird eine Prüfung des Standorts im Zuge des derzeit gerade stattfindenden Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans erwogen. Wie in der Beschlussvorlage beschrieben, wäre eine Herausnahme des Standorts aus dem derzeit an dieser Stelle ausgewiesenen Grünzug erforderlich, um diesen überhaupt als Ersatz-Alternative zu ermöglichen. Es folgt dann nach einer Prüfung wegen einer möglichen Herausnahme aus dem Landschaftsschutz.

Da im Gremium die Befürchtung geäußert wird, dass mit einer möglichen Herausnahme der Fläche auch die Türen für andere bauliche Nutzungen, wie z.B. Gewerbeflächen, geöffnet werden, soll nochmals explizit festgelegt werden, dass eine Herausnahme nur zweckgebunden (Neubau Klinik Seefeld entsprechend Krankenhausbedarfsplan) genutzt werden darf.

Die Beschlussfassung wird demzufolge wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München die vorgeschlagene Beantragung der Herausnahme  eines Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug mit rund 25.000 m²  einzureichen. Wobei feststeht, dass die Herausnahme nur für einen eventuell notwendigen Neubau der Klinik Seefeld entsprechend dem Krankenhausbedarfsplan erfolgen darf.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München die vorgeschlagene Beantragung der Herausnahme  eines Teilbereichs aus dem Regionalen Grünzug mit rund 25.000 m²  einzureichen. Wobei feststeht, dass die Herausnahme nur für einen eventuell notwendigen Neubau der Klinik Seefeld entsprechend dem Krankenhausbedarfsplan erfolgen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
dagegen: Dr. Benoist, Dr. Hoppe

Datenstand vom 29.06.2018 10:46 Uhr