Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.05.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ im Ortsteil Erling

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist der in der Gemeinde Andechs bestehende Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, einer Sporthalle sowie Wohnbauflächen. Ziel der Planung ist demzufolge, das bestehende Baurecht auf einem gemeindeeigenen Grundstück neben der Grundschule im Ortsteil Erling zu ändern und zu erweitern, um künftig folgende Nutzungen unterzubringen: Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort, Sporthalle für die Schul-, Vereins- und Freizeitnutzung, Wohnnutzung in Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 31.03.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Andechs: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 07.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll einerseits der Bestandssicherung des vorhandenen Friedhofes (inkl. Zufahrt) dienen, andererseits sollen eine geplante Erweiterung des Friedhofes nach Norden sowie weitere notwendige Parkplatzflächen planungsrechtlich gesichert werden. Da der bestehende Friedhof an der Staatsstraße STA 03 östlich von Andechs bzw. Erling mit seiner Belegung an seine Grenzen stößt, kann mit der vorliegenden Planung der Bedarf an neuen Ruheflächen gewährleistet werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 05.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 07.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


III.        Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 17.01.2017 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Ziel der Planung ist eine Anpassung der Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes an aktuelle betriebliche Anforderungen der Molkerei Scheitz, unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnungsvorstellungen der Gemeinde Andechs. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Änderung der Wandhöhe in einem Teilbereich des Bauraums C sowie eine geringfügige, flächenmäßig neutrale Änderung der Bauräume.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 17.01.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


IV.        Gemeinde Herrsching: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 14.11.2011 beschlossen, für den Bereich der Klosterwiese im Ortsteil Breitbrunn den Flächennutzungsplan zu ändern (12. Änderung).

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung neuer Wohnbauflächen („W“) auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Klosterwiese in Breitbrunn, zwischen Kapellenweg, Seeblickstraße und Seestraße. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes „Klosterwiese“.  

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 12.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung i.d.F. vom 13.03.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


V.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“ durchzuführen.

Anlass der Planung ist die Absicht des Zweckverbands Wohnen im Landkreis Starnberg, eines der vorhandenen Anwesen im Bereich Narzissenweg 7 abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen. Geplant ist demnach die Errichtung eines Ersatzbaus als freistehendes Einzelhaus anstelle des abzubrechenden Gebäudes. Das Gebäude soll dem sozialen Wohnungsbau dienen, barrierefrei und entsprechend den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern errichtet werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 19.04.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 04.04.2017 gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können im Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ im Ortsteil Erling

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    


II.        Gemeinde Andechs: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Friedhof Friedenskapelle, Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    


III.        Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Sondergebiet Andechser Molkerei Scheitz im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


IV.        Gemeinde Herrsching: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des künftigen Bebauungsplanes „Klosterwiese“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


V.        Gemeinde Weßling: Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Narzissenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.    
   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:46 Uhr