Neufassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung; aktuelle Kalkulation


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld. Sowohl die Friedhofs(nutzungs)satzung der Gemeinde Seefeld vom 13.10.1997 als auch die Friedhofsgebührensatzung vom 1.2.2000 mussten neu überarbeitet werden.

In der Friedhofssatzung (Anlage 1) werden insbesondere geregelt, die Grabarten, Grabnutzungsrechte, Größe der Gräber, gärtnerische Anlagen, Nutzung der Leichenhäuser, der Aussegnungshalle, Bestattungen und Ruhezeiten sowie Ordnungsvorschriften.

In der Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) sowie die „Sonstigen Gebühren“ (§ 6) basieren auf einer Ausschreibung und Vergabe Ende letzten Jahres (GR-Sitzung vom 15.11.2016).

Die Grabnutzungsgebühren (§ 5) wurden von der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH kalkuliert und von Frau Hannemann in der Sitzung am 16.5.2017 vorgestellt (Anlage 3). Frau Hannemann wird zur Sitzung anwesend sein und zu Fragen Stellung nehmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Grabgrößen auf den 3 Friedhöfen konnten keine einheitlichen Grabgebühren berechnet werden. Dennoch können Erdgräber zum Teil günstiger als bisher berechnet werden. Urnengräber sowie Urnennischen/-stelen hingegen waren bisher mit einem viel zu geringen Wert abgerechnet worden. Die Satzungen sollen am Tag nach ihrer Bekanntmachungen in Kraft treten.

Sitzungsverlauf

Frau Hannemann von der Firma KUBUS stellt die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung vor und erläutert anhand einer Präsentation die kalkulierten Zahlen zur Gebührensatzung. Fragen dazu werden beantwortet. Die aktuellsten Gebührenzahlen werden als Tischvorlage ausgereicht.

Beschluss

Die Satzung über die Benutzung der von der Gemeinde Seefeld verwalteten Bestattungseinrich-tungen (Friedhofssatzung) (Anlage 1) und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) (Anlage 2) werden beschlossen. Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr