Neufassung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG sowie Art. 62 Abs. 2, 3 und Art. 112 GO ist eine Gemeinde zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 B 15.2732 (Gemeinde Hohenbrunn vs. Freistaat Bayern) unlängst bestätigt.

Wie in der Sitzung vom 16.05.2017 von der Verwaltung ausgeführt, hat die Gemeinde Seefeld am 26. August 1985 bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Da sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert hat und die bestehende Satzung der Gemeinde Seefeld möglicherweise in Teilen nichtig ist, hat die Verwaltung auf Basis der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages eine Ausbaubeitragssatzung neu erstellt und mit dem Landratsamt Starnberg abgestimmt. Im Gremium wurden die Notwendigkeit und mögliche Anwendungsszenarien erläutert.
 
Als Ergebnis der anschließenden Diskussion hat die Verwaltung bezüglich der Beitragsätze, die die Gemeinde zu leisten hat, zwei Varianten erarbeitet:

Variante 1: Die vorgegebenen Mindestbeitragssätze der Mustersatzung wurden übernom-men. (Vorschlag GR Dr. Benoist)

Variante 2: Die vorgegebenen Mindestbeitragssätze der Mustersatzung wurden jeweils um 5% erhöht. (Vorschlag GR Dr. Gasser)

Unabhängig davon wurden in beiden Varianten die Beitragssätze der Gemeinde für Maßnahmen im allgemeinen Interesse, wie z.B. Geh- und Radwege, auf den zulässigen Höchstwert gesetzt.

Auch wurde der Absatz, der eine rückwirkende Entstehung der Beitragsschuld auslöst, aus den Satzungsentwürfen entfernt.

1. Die Verwaltung bittet das Gremium um die Entscheidung, welche Variante als Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seefeld weiterverfolgt werden soll.

2. Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat der Variante ___ der Ausbaubeitragssatzung in der vorliegenden Fassung vom 23.05.2017 zustimmt. Der in der Anlage als Variante ___ beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Satzung soll für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert zunächst die Änderungen, die sich aus der Sitzung vom 16.05.2017 ergeben haben und die in beiden Varianten gleichermaßen eingearbeitet wurden. Anschließend wird der Unterschied der beiden Varianten dargelegt. In der nachfolgenden Diskussion werden einige Details zur Auslegung bzw. Anwendung besprochen und geklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Variante 2 der Ausbaubeitragssatzung zu und beschließt diese. Der in der Anlage als Variante 2 beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr