Bebauungsplan "Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld - Teil 1"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße (St 2068) und Am Oberfeld im Ortsteil Hechendorf (Wohnen, Sport- und Freizeitflächen, Gemeinbedarfsflächen für Feuerwehr sowie Sozialunterkünfte für Obdachlose/Flüchtlinge). Zur Sicherstellung dieser Planungsziele sind die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (13. Änderung im Parallelverfahren).

Aufgrund unterschiedlicher Planungsfortschritte in den einzelnen Teilbereichen hat der Gemeinderat in der Sitzung am 15.11.2016 beschlossen, das Plangebiet in unterschiedliche Bebauungsplanabschnitte zu unterteilen. Teilbereich 1 umfasste bisher das neu geplante Feuerwehrgebäude sowie die Sozialunterkünfte.

Der Vorentwurf für Teilbereich 1 wurde durch den Gemeinderat am 15.11.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Nachdem die Planungen bzgl. Sport- und Freizeitflächen westlich der Feuerwehr/Sozialunterkünfte mittlerweile ausreichend konkret sind, könnten nun auch diese Flächen in den Teilbereich 1 integriert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ entsprechend zu erweitern.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert die wesentlichen Planungsänderungen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise im Zuge des Beteiligungsverfahrens.
Vereinzelt werden grundlegende Bedenken in Bezug auf die Einbettung der Sport- und Freizeitnutzungen zwischen Gemeinbedarfsflächen (Feuerwehr, Asylunterkünfte) und Gewerbegebiet vorgetragen. Da einerseits die tatsächliche Realisierung nicht verpflichtend ist (Angebotsbebauungsplan) und andererseits sinnvolle Standortalternativen für die Sport- und Freizeitnutzungen aktuell nicht vorhanden sind, soll die Planung in der vorliegenden Form jedoch weiter vorangetrieben werden.
Besonderer Wert wird auf die Themen Verkehrssicherheit (Querungsmöglichkeiten) und ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gelegt. Dies wird im Rahmen der nachfolgenden Detail-/Erschließungsplanungen entsprechend berücksichtigt.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.05.2017). Die Abwägung vom 30.05.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Bebauungsplan „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ wird um die Flächen „Rasenspielfeld“ und „Jugend-Freizeit-Bereich“ erweitert (siehe Planzeichnung i.d.F. vom 30.05.2017).

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. und 3. beschlossenen Änderungen vorzunehmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ in der Fassung vom 30.05.2017 auszufertigen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr