1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert und angrenzende Bereiche neu überplant werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 17.01.2017 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 30.01.2017 bis zum 17.02.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.01.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 17.02.2017 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren somit abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.05.2017). Die Abwägung vom 30.05.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen in der Fassung vom 30.05.2017 auszufertigen.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Art. 49 GO ohne GR Schlecht

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr