Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Planverfahren der Gemeinde Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.05.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 12.08.2014 beschlossen, ein Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für die Ortsmitte Weßlings durchzuführen.

Ziel der Planung ist es, durch die förmliche Festlegung eines sog. Sanierungsgebietes gemäß § 142 Abs. 1 BauGB bessere Voraussetzungen für eine Beseitigung bestehender städtebaulicher Missstände im Ortsbereich von Weßling zu schaffen. Ohne eine gezielte und geordnete Steuerung mittels Festlegung als Sanierungsgebiet können die beschriebenen Missstände nicht behoben werden.

In der Sitzung am 21.03.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf der vorbereitenden Untersuchung mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept („ISEK“) in der Fassung vom Oktober 2016 und den Entwurf der Sanierungssatzung in der Fassung vom 15.03.2017 bewilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 139 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26.04.2017 um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


II.        Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

       Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 13.03.2013 beschlossen, den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ aufzustellen.

       Der Bebauungsplan ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Rahmenplanes „Rückbau Hauptstraße ST 2068“. In diesem Rahmenplan wurden, nach umfassender Untersuchung der innerörtlichen Hauptstraße unter Einbeziehung der Bahnhofstraße und der angrenzenden Dorfstrukturen und Grundstücke, die Möglichkeiten für eine qualitätsvolle und verkehrsberuhigende Gestaltung der öffentlichen Räume aufgezeigt. Diese sollen für eine attraktive Ortsmitte mit Bahnhofsvorplatz sorgen, vor allem durch die Konzentration von Nutzungen zur Stärkung von Einkaufs- und Aufenthaltsqualität.

       Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 22.05.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 27.03.2017 gebeten.

       Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-weßling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.  

Beschluss

I.        Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“

       Die Planungen der Gemeinde Weßling zum Sanierungsgebiet „Weßling Zentrum“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“

Der Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:49 Uhr