Bauantrag zur Anbringung des EDEKA Schriftzugs (Werbeanlage); Bauort: Fl.Nr.222/3 u. 221, Hauptstraße 40 in Seefeld; Bauantrag-Nr.07/2017
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bauausschusses, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die beiden Fl.Nrn. 222/3 und 221 bilden das Grundstück des bestehenden Tengelmann Supermarktes. Im Rahmen der Übernahme der Tengelmannfilialen durch die Firma EDEKA ist der Austausch des bestehenden Schriftzugs der Firma Tengelmann über dem Eingang geplant.
Der Bauantrag sieht einen in etwa größengleichen Schriftzug vor. Das vorgelagerte gelbe Schild hat eine Größe von 96 cm in der Höhe x 79 cm in der Breite. Die folgenden blauen Buchstaben des Namens EDEKA haben eine Höhe von 48,5 cm.
Eine Reglung in den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ortsmitte-Teil Hauptstraße“ existiert nicht. Daher ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Aufgrund des baulich vorgegebenen Platzes bewegt sich der Ersatz der Werbeanlage in denselben Dimensionen wie der Bestand.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.03.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.03.2017 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2018 08:41 Uhr