E-Mobiltankstelle in Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss 2. Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 25.04.2017 ö 6

Sach- und Rechtslage

Am 01. März 2017 startete das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMVI. Die EU-Kommission hat das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm von Bundesminister Dobrindt genehmigt. Nun können private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer bundesweiten, flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstützt das BMVI den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro.
Voraussetzung für einen Antrag auf Fördermittel ist, dass bereits ein fester Standort und eine Ladesäulenart (einfache Ladesäule Kosten ca. 3.000.- € bis 5.000.- €, Supercharger Kosten ca. 13.000.- € bis 17.000.- €, etc.) durch den Gemeinderat beschlossen wurde und Kostenvoranschläge für die beantragte Ladeinfrastruktur, für die Genehmigung bzw. die Bestätigung des Eingangs eines entsprechenden Antrages für den Netzanschluss und für Bau- und Installationsmaßnahmen vorliegen.
In den ersten Wochen gingen bei der BMVI (BAV Aurich als Projektträger) über 1.000 Anträge im Bereich der Normalladestationen ein. Dies hatte zur Folge, dass die für den ersten Aufruf bereitgestellten Fördermittel für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Höhe von 10 Mio. Euro bereits vor Ablauf der Antragsfrist am 28.04.2017 ausgeschöpft waren.
Potentielle Antragsteller werden nun gebeten im Bereich der Normalladeinfrastruktur momentan auf eine Antragstellung zu verzichten und den nächsten Förderaufruf (Mitte des Jahres) abzuwarten.
Anträge im Bereich der Schnellladeinfrastruktur sind für die meisten Bundesländer aber noch möglich. Vor Antragstellung empfiehlt es sich aber die Situation für Bayern abzufragen.

Grundsätzlich sollte nun geklärt werden ob Bedarf an einer Normal- oder Schnellladestation besteht. Wenn ja ist anschließend die Standortfrage zu klären.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser stellt kurz den aktuellen Sachstand vor und erklärt die unterschiedlichen Ladesäulenarten. Grundsätzlich sollte in der Gemeinde Seefeld eine Schnellladesäule errichtet werden. Weiter werden noch einmal mögliche Ladestandorte angesprochen.
Frau Dorschner bringt als Standort den großen Parkplatz bei der Fa. „Der gute Ofen“ ins Gespräch. Dies wäre allerdings Privatgrund und müsste mit dem Eigentümer abgesprochen werden.
Herr Dr. Gasser favorisiert den Standort „Eisenpark“ da dort sehr gute Voraussetzungen gegeben sind. Dies wäre gemeindlicher Grund, Parkplätze und eine direkte Stromversorgung wären vorhanden.
Herr Deiringer schlägt vor, die Ladesäulen in der Nähe von Gaststätten aufzustellen. Dort wäre eine längere Ladezeit möglich.

Herr Spengler von der Verwaltung wird gebeten, die Gesamtkosten für eine Schnellladesäule für den Standort „Eisenpark“ zu ermitteln und dem Ausschuss bekannt zu geben. Danach kann entschieden werden ob noch weitere Standorte sinnvoll sind.

Datenstand vom 02.04.2019 11:57 Uhr