Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Nachbargemeinden Inning, Weßling und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2017 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Inning a. Ammersee: Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“        

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 07.03.2017 beschlossen, im Bereich des Birkenweges im Nordwesten des Ortsteils Inning eine Ergänzungssatzung im Sinne von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht auf mehreren potentiellen Wohnbaugrundstücken im Bereich des Birkenwegs. Die bisher als Außenbereich zu betrachtenden Grundstücke sollen durch die Erstellung der Satzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und der Ortsrand an dieser Stelle somit abgerundet werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 25.08.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Aktuell eingesehen werden.


II.        Gemeinde Weßling: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 21.03.2017 beschlossen, ein Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ durchzuführen.

Mit der gegenständlichen Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Konzentrationsfläche Kiesabbau östlich des Weßlinger Ortsteils Hochstadt geschaffen werden. Demzufolge sollen die im Regionalplan als Vorbehaltsfläche ausgewiesenen Flurstücke 136, 137, 249, 250 sowie 251, jeweils Gemarkung Hochstadt, zukünftig für die Gewinnung von Kies im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung zur Verfügung gestellt werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 04.09.2017 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebeten.

Bereits im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde beschlossen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wurde (siehe Beschluss vom 27.06.2017). Hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, erneut keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 03.07.2017 beschlossen, für einen bislang unbebauten Teilbereich südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach den Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung im Bereich einer Baulücke südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach. Die Fläche ist nach Einschätzung des Landratsamtes derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen und somit einer Wohnbebauung bislang nicht zugänglich. Durch die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) soll nun die Errichtung von 3 Einzelhäusern und einem Doppelhaus ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 05.09.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Sitzungsverlauf

Es werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

I.        Gemeinde Inning a. Ammersee: Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“        

Die Einbeziehungssatzung „Am Birkenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: 12. Änderung des Flächennutzungsplanes        

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationsflächen für Kiesabbau östlich von Hochstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:52 Uhr