Antrag Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 4

Sach- und Rechtslage

1.        Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2018. Das Programm soll im Jahr 2018 mit € 75.000,- unterstützt werden.
2.        Sollten im Laufe des Jahres 2018 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25.000.- erhöht werden.

Begründung

-        Das oben genannte Förderprogramm unterstützt die Bemühungen des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energiewende zu erreichen.
-        Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 19 Jahren wurde im Jahr 2017 eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 675 Tonnen erreicht (siehe beiliegende Statistik). Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
-        Die im Jahr 2016 zusätzlich in die Richtlinien aufgenommene Förderung von Speichern wirkt sich sehr positiv auf die Energiebilanz und die Einsparung von CO2-Ausstoß aus.
-        Der Anfang Oktober 2016 in Kraft getretene internationale Vertrag zum Klimaschutz strebt eine Begrenzung des weltweiten Temperaturanstiegs auf unter 2°C vor. Um dies zu erreichen, müssen die Anstrengungen deutlich verstärkt werden.

Beschluss

1.
Der Gemeinderat beschließt, das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2018 fort zu führen. Mittel in Höhe von 75.000,- € werden in den Haushalt für das Jahr 2018 eingestellt.

2.
Sollten im Laufe des Jahres die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, wird der Zuschuss – unter Berücksichtigung der Haushaltslage – um bis zu 25.000,- € erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr