Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2017 ö 9

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule (…)“        

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 04.07.2017 den Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges im Gemeindeteil Erling“ gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist der in der Gemeinde Andechs bestehende Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, einer Sporthalle sowie Wohnbauflächen. Ziel der Planung ist demzufolge, das bestehende Baurecht auf einem gemeindeeigenen Grundstück neben der Grundschule im Ortsteil Erling zu ändern und zu erweitern, um künftig folgende Nutzungen unterzubringen: Kinderhaus mit Krippe, Kindergarten und Hort, Sporthalle für die Schul-, Vereins- und Freizeitnutzung, Wohnnutzung in Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 16.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Bereits im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens wurde beschlossen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wurde (siehe Beschluss vom 02.05.2017). Hierzu haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass von Seiten der Verwaltung empfohlen wird, erneut keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 18.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 1739, 1739/1, 1743 und 1745, jeweils Gemarkung Herrsching, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Nutzungen sowie maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten für den Bestand im Bereich Wartaweil am Ufer des Ammersees sein. Darüber hinaus sollen auch Neuentwicklungen ermöglicht werden, um einen wirtschaftlichen und attraktiven Betrieb des Naturschutz- und Jugendzentrums zu gewährleisten.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 18.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


III. Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Kleingartenanlage“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 09.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 „Kleingartenanlage“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft im Bereich der Gewerbestraße am nördlichen Ortsrand von Herrsching.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 18.10.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Keine Einwände der Gemeinde Seefeld.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule (…)“        

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Carl-Orff-Volksschule, Sporthalle, Freisportflächen und allgemeines Wohngebiet westlich des Steinrinnenweges im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 43 „Wartaweil – Teil A“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Wartaweil – Teil A“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III. Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Kleingartenanlage“

Die Änderung des Bebauungsplan Nr. 25 „Kleingartenanlage“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:54 Uhr