1. Änderung des Bebauungsplanes "Drößlinger Straße Teil II" (Jugend- und Pfarrheim); Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2017 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim), Gemarkung Oberalting-Seefeld, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Konkretisierung/Klarstellung der Wandhöhenfestsetzung für den Bereich des Baufeldes auf den Grundstücken Flur Nrn. 22 und 25/2 (Gemarkung Oberalting-Seefeld) durch Festlegung eines konkreten unteren Bezugspunktes (absolute Höhenangabe in m ü. NN).

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 10.10.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 27.10.2017 bis zum 28.11.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.10.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 28.11.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1 .        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 12.12.2017). Die Abwägung vom 12.12.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 12.12.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drößlinger Straße Teil II“ (Pfarr- und Jugendheim) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:56 Uhr