Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.12.2017 ö 7

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Andechs: Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes        

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 26.09.2017 den Vorentwurf einschließlich Begründung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Andechs gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 14.11.2017 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebeten.

Aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Seefeld wird wie folgt zur vorgelegten Planung der Gemeinde Andechs Stellung genommen:

Eine mögliche Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld könnte nur im Bereich der unmittelbar an Drößlinger Flur grenzenden Gemarkung Frieding gegeben sein. Für die restlichen Bereiche sind keine Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld zu erwarten. Die Prüfungen beschränken sich somit auf die Planungen für den Ortsteil Frieding.

Nördlich der Ortslage Frieding ist die Ausweisung einiger Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“, „Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte“ und „Straßen und Tiefbau“ vorgesehen. Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen in diesem Bereich (Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“) wurden die Bauflächenausweisungen deutlich zurückgenommen. Ferner wurden die bisher großflächig geplanten Gewerbegebietsflächen umgewidmet in Sondergebietsflächen mit konkreter Zweckbestimmung (s.o.). Ergänzend hierzu wurde in der Begründung zum Flächennutzungsplan folgender Hinweis aufgenommen: „Die Ortsdurchfahrt Drößling ist nicht für einen Gewerbeverkehr ausgelegt. Daher ist die zu erwartende Verkehrsbelastung zu berücksichtigen und verkehrsarmes Gewerbe anzusiedeln.“

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, nochmals auf die Verkehrsproblematik in Bezug auf die Ortsdurchfahrt Drößling und die grundsätzlichen Bedenken der Gemeinde Seefeld in Hinblick auf gewerbliche Bauflächenausweisungen nördlich von Frieding hinzuweisen (siehe Beschlussvorschlag). Die im Vergleich zum Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ nun vorgenommene, deutlich zurückhaltendere Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist aber in jedem Falle zu begrüßen. Die Einwände und Hinweise der Gemeinde Seefeld, die im Zuge des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan „Frieding Nord“ vorgebracht wurden (siehe GR-Beschluss vom 11.03.2014), haben insofern Eingang in die nun vorliegende Planung der Gemeinde Andechs gefunden.

Abgesehen von einem kleineren redaktionellen Hinweis (falsche Bezeichnung „Starnberg“ im Bereich der benachbarten Gemarkung Drößling – siehe Beschlussvorschlag), sind aus Sicht der Verwaltung darüber hinaus keine weiteren Bedenken oder sonstigen Hinweise angezeigt.

Anlagen:
Kartenteil Auszug Frieding
Begründung Auszug Frieding
Überholter BP „Frieding Nord“ (2014)
Beschlussbuchauszug vom 11.03.2014 (Stellungnahme zu Bebauungsplan „Frieding Nord“)

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


II.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 07.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Abrundung des nördlichen Ortsrandes im Bereich des Riedbergwegs in Hochstadt. Insgesamt sollen drei neue (Wohn-)Baufelder festgesetzt werden, die planungsrechtlich bislang dem Außenbereich zuzurechnen sind. Die Ausweisung erfolgt analog zur umgebenden Bebauung als Dorfgebiet („MD“).

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 22.11.2017 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Einwände oder Bedenken vorzutragen.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Andechs: Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes        

Die Gemeinde Seefeld nimmt den Vorentwurf zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs zur Kenntnis und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Planungen „Steyrer Weg Ost“ und „Steyrer Weg West“
Grundsätzlich bestehen von Seiten der Gemeinde Seefeld auch weiterhin Bedenken in Bezug auf die gewerblichen Bauflächen- bzw. Sondergebietsausweisungen nördlich von Frieding. Die im Vergleich zum Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ deutlich reduzierten Bauflächenausweisungen werden aber in jedem Falle begrüßt. Ebenso wird befürwortet, dass die Ausweisung der Bauflächen als Sondergebietsfläche mit konkreter Zweckbestimmung erfolgt und nicht als Gewerbefläche wie ursprünglich zu großen Teilen im Bebauungsplanentwurf „Frieding Nord“ vorgesehen.
Wie in der Begründung zur Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes bereits erwähnt wird zudem nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt Drößling nicht für gewerblichen Schwerlastverkehr und hohes Verkehrsaufkommen konzipiert ist. Nördlich von Frieding sollte deshalb nur verkehrsarmes Gewerbe angesiedelt und die Verkehrsbelastung auf der Staatsstraße STA 9 in Richtung Norden grundsätzlich so gering wie möglich gehalten werden. Die Gemeinde Seefeld bittet dies bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

Redaktioneller Hinweis
In der FNP-Planzeichnung ist südöstlich des Ortsteils Frieding der Einschrieb/Hinweis „Starnberg“ als benachbarte Gemarkung eingetragen. Dieser Bereich befindet sich allerdings noch auf Seefelder Flur (Gemarkung Drößling). Das Gebiet der Stadt Starnberg schließt erst weiter südlich an.  

Sonstiges
Abgesehen von den o.g. Ausführungen werden keine weiteren Anregungen, Hinweise oder Bedenken von Seiten der Gemeinde Seefeld vorgebracht.


II.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt        

Der Bebauungsplan „Nördlich Riedbergweg“ in Hochstadt wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:56 Uhr