Ergänzung der Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Einheimischenmodells Hechendorf „Am Höhenrücken“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.08.2017 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, insbesondere des Bewerbungsbogens, durch die Verwaltung der Gemeinde in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Gasser als Drittem Bürgermeister, ist bei der Umsetzung die Notwendigkeit einer klarstellenden Ergänzung an zwei Punkten deutlich geworden.

Daher schlägt die Verwaltung eine klarstellende Ergänzung der Vergaberichtlinien in der bestehenden Fassung nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2017 vor.

Zur Ergänzung wird Folgendes vorgeschlagen:

  1. In 2.1 der Vergaberichtlinien:

Es wird nur die Wohndauer des jeweils am längsten in der Gemeinde Seefeld mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bewerbers berücksichtigt.

  1. In 2.2 der Vergaberichtlinien:

Es wird nur die Zeitdauer des hauptberuflichen Arbeitsplatzes des jeweils am längsten in der Gemeinde Seefeld arbeitenden Bewerbers berücksichtigt.


Die Ergänzung ist erforderlich, da ansonsten bei doppelter Anrechnung zwei Antragsberechtigte immer einen nicht mehr auszugleichenden Vorteil gegenüber Alleinbewerbern hätten. Es läge somit eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Einzelbewerbern vor.

Sitzungsverlauf

Die Kommission aus Mitgliedern des Gremiums hatte noch gewünscht, einen zusätzlichen Punkt „ich bin ein Härtefall“ ja/nein in den Bewerbungsbogen aufzunehmen, der entsprechend zu begründen ist.
Die Verwaltung sieht diesen Punkt jedoch als kritisch in der dann objektiven Beurteilung an.
Es wird vorgeschlagen, die Härtefallklausel in den Bewerbungsunterlagen aufzuführen, die Begründung hierzu soll jedoch in dem separaten Umschlag mit den persönlichen Daten und Nachweisen beigefügt werden.

Beschluss 1

Die Härtefallklausel wird in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt , die Begründung hierzu wird in einem separaten Umschlag mit den persönlichen Daten und Nachweisen beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Punkte 2.1 und 2.2 der Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Zuge des Einheimischenmodells Hechendorf „Am Höhenrücken“ werden wie folgt abgeändert:


2.        Auswahlkriterien, Punktesystem

       
2.1.        Zeitraum Hauptwohnsitz nach dem 1. Januar 2007 in der Gemeinde Seefeld zum Bewerbungsschlusstermin

je vollendetes Jahr bis maximal 5 Jahre         8 Punkte 

Es wird nur die Wohndauer des jeweils am längsten in der Gemeinde Seefeld mit Hauptwohnsitz gemeldeten Bewerbers berücksichtigt.

2.2.        Zeitraum hauptberuflicher Arbeitsplatz in der Gemeinde Seefeld nach dem
1. Januar 2007 eines nicht mit Hauptwohnsitz dort gemeldeten Bewerbers zum Bewerbungsschlusstermin

je vollendetes Jahr bis maximal 5 Jahre        6 Punkte

Es wird nur die Zeitdauer des hauptberuflichen Arbeitsplatzes des jeweils am längsten in der Gemeinde Seefeld arbeitenden Bewerbers berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 10:56 Uhr