Neufassung einer Notunterkunftssatzung und einer Notunterkunftsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Wie im vorhergehenden Tagesordnungspunkt „Situationsbericht Obdachlosenunterbringung“ aufgezeigt, ist auch die Gemeinde Seefeld verpflichtet, Obdachlose unterzubringen. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten, werden die in der Anlage angefügten Satzungen zur Abstimmung vorgelegt.
Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Seefeld (Notunterkunftssatzung) (Anlage 1) regelt vor allem die Aufgaben der Gemeinde und der Benutzerinnen und Benutzer, die Aufnahme, das Verhalten, die Mitwirkung, die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sowie die Haftung.
In der Satzung der Gemeinde Seefeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (Notunterkunftsgebührensatzung) (Anlage 2) ist insbesondere die Gebührenpflicht, der Gebührenschuldner, der Gebührensatz sowie die Entstehung und Fälligkeit geregelt.
Beschluss
Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Seefeld (Notunterkunftssatzung) (Anlage 1) und die Satzung der Gemeinde Seefeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (Notunterkunftsgebührensatzung) (Anlage 2) werden beschlossen. Die in der Anlage beigefügten Satzungsentwürfe sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2018 16:47 Uhr