Bebauungsplan Eichtalweg; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Eichtalweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13a und 13b BauGB durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Bereich südlich des Eichtalwegs im Ortsteil Drößling. Die geplante Ortsabrundung stellt eine optimierte Ausnutzung bestehender Erschließungsanlagen und Bauflächenpotentiale dar und trägt somit dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden in besonderem Maße Rechnung.

Vom beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurde ein Bebauungsplanentwurf für das Plangebiet erstellt. Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes durch den Gemeinderat kann im Anschluss daran die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird von der Verwaltung vorgestellt und im Gremium diskutiert. Der bewusst schlicht gehaltene Bebauungsplan, der einen am Bestand orientierten Rahmen mit großen Gestaltungsspielräumen vorgibt, wird vom Gremium als mutig bezeichnet, aber überwiegend positiv aufgenommen. Die mit dem Bebauungsplan verbundene Überbauung bislang unversiegelter Flächen stößt vereinzelt auf Kritik. Um zu verhindern, dass innerhalb des großzügig gesetzten Baufeldes überdurchschnittlich große Baumassen entstehen, soll neben der bereits enthaltenen Festsetzung zur Mindestgrundstücksgröße auch eine Regelung zur Deckelung der zulässigen Bebauung ergänzt werden.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Eichtalweg“ mit den in heutiger Sitzung beschlossenen Ergänzungen (Deckelung/Maximierung der zulässigen Baumasse bzw. Grundstücksgrößen) in der Fassung vom 20.02.2018, bestehend aus Satzung und Begründung.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. §§ 13, 13a und 13b BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. §§ 13, 13a und 13b BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.06.2018 16:47 Uhr