2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich Am Oberfeld 2. Der bestehende Legehennenstall soll durch einen Erweiterungsbau vergrößert und eine neue Halle für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen errichtet werden.
Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 14.11.2017 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 04.12.2017 bis zum 05.01.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.11.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.02.2018). Die Abwägung vom 20.02.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.02.2018, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2018 16:47 Uhr