2. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz Pilsensee" (Lärmschutzwand); Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 23.01.2018 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer ökologischen Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße St 2068 im Bereich des Campingplatzes Pilsensee, die anstatt eines dort ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzwalls errichtet werden soll. Zudem soll eine zusätzliche Wegeverbindung im Bereich des Campingplatzes gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 23.01.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 09.03.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.01.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 09.03.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.04.2018). Die Abwägung vom 17.04.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.04.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr