Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Weßling und Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Weßling: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“

       Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Fabergfeld/Wasserstoll“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (2. Änderung).  

       Da der ursprüngliche Bebauungsplan bzw. Baulinienplan aus den 50er Jahren nicht mehr den derzeitigen baulichen Gegebenheiten entspricht und zumindest in Teilen auch nicht mehr vollziehbar ist, soll die Satzung für den Bereich östlich der Fabergstraße und nördlich der südlichen Ringstraße aktualisiert und durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes vollständig ersetzt werden. Ferner soll eine verträgliche Nachverdichtung zugelassen werden.

       Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 19.03.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

       Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus&Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


II.        Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 03.07.2017 beschlossen, für einen bislang unbebauten Teilbereich südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach den Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung im Bereich einer Baulücke südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach. Die Fläche ist nach Einschätzung des Landratsamtes derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen und somit einer Wohnbebauung bislang nicht zugänglich. Durch die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) soll nun die Errichtung von 3 Einzelhäusern und einem Doppelhaus ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 21.03.2018 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


III.        Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 07.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“ aufzustellen. In der Sitzung am 26.02.2018 hat der Gemeinderat den Entwurf in der Fassung vom 26.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten für den bislang eher spärlich bebauten Wohngebietsbereich zwischen Vorderer Seestraße, Wörthseestraße und Alpenblick im Ortsteil Walchstadt geschaffen werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 20.03.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren  eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Weßling: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III.        Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr