Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Gauben; Bauort: Fl.Nr.73/15, Grundberg 16 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 12/2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.73/15 mit einer Größe von 613 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.
Das Grundstück ist zurzeit mit einem Einfamilienhaus mit einer überbauten Grundfläche (GR) von 130 m² in einer Bebauung E+D (1 Vollgeschoss) bebaut.
Der Bauwerber plant den Ausbau des Dachgeschosses mittels Einbau von zwei Dachgauben. Die Dachgauben sind geplant in Richtung „Weg an der Breiten“. Sie sollen der ‚Belichtung von 2 zukünftigen Kinderzimmern dienen. Die Gauben sind mit einer Außenbreite von jeweils 4,65 m und einer Höhe von 1,49 m in der Dachfläche geplant. Der Abstand der Gauben zueinander beträgt 1,98 m und entspricht damit den baurechtlichen Vorschriften.
In der Nachbarschaft sind entsprechende Dachaufbauten bereits vorhanden.
Anlagen:
-Lageplan
-Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 17.02.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 17.02.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2018 11:34 Uhr