Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Bauort: Fl.Nr.392/14, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.16.2018
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 17.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 17.04.2018 | ö | Beschließend | 1 |
Sach- und Rechtslage
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass das Baugrundstück Fl.Nr. 392/14 der Gemarkung Oberalting-Seefeld zwischen Staatsstraße 2068 und der Privatstraße des Bauwerbers entgegen der Beurteilung des Landratsamtes Starnberg nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB, sondern dem Außenbereich § 35 zuzuordnen ist. Zudem ist das Bauvorhaben aus naturschutzrechtlichen Gründen im Hinblick auf das Natur- und Baudenkmal "Eichenallee" nicht genehmigungsfähig. Der Abstand zur geplanten Bebauung greift in den Nah- und Wurzelbereich der Bäume ein. Weiterhin fügt sich die geplante Bebauung hinsichtlich der Wandhöhen und Geschossigkeit nicht in die bestehende umliegende Bebauung ein.