Bauantrag Neubau eines Appartementhauses (Tektur); Bauort: Fl.Nr.6/8, Am Weiher in Unering; Bauantrag-Nr.66/2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.18/12 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 443 m² ist bereits mit Appartementhaus bebaut.
Das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines Bauantrags in der Sitzung des Bauauschusses vom 06.12.2016 bereits positiv behandelt. Der Bauantrag wurde vom Landratsamt in Starnberg mit Bescheid vom 19.04.2017 (Az.: 40-B-2016-806-14) genehmigt. Gegenstand der Genehmigung ist ein Appartementhaus mit drei Wohneinheiten.
Der Antragsteller begehrt nunmehr das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung eines Apartmenthauses mit vier Wohneinheiten als Tektur zum ursprünglichen Bauantrag.
Die Außenhülle des Baukörpers bleibt dabei komplett unverändert. Allein die Innenaufteilung der Wohneinheit ändert und erhöht sich von drei
Wohneinheiten auf vier Wohneinheiten.
Für jede Wohneinheit wird ein Stellplatz nachgewiesen. Damit sind Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung erfüllt.
Anlagen:
- Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.11.2018 wird gem. §34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 11.11.2018 wird gem. §34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.03.2019 09:37 Uhr