Bauantrag zum Anbau an eine Doppelhaushälfte; Bauort: Fl.Nr. 974/12, Münchnerstraße 9 in Seefeld; Bauantrag-Nr.69/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.01.2019 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.974/12 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 425 m ² befindet sich nicht in im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als reines Wohngebiet (WR) dargestellt.

Das Grundstück ist derzeit mit einem zweigeschossigen Reiheneckhaus mit einer Grundfläche von 80m² bebaut. Im Zuge des Bauantrags ist geplant die Grundfläche auf 115,9 m² zu erhöhen.  

Der vorliegende Bauantrag sieht einen eingeschossigen, unterkellerten Anbau mit einem Flachdach vor. Der Anbau soll ein Wohnzimmer mit 23,8 m² und ein homeoffice mit 12,1 m² enthalten. Insgesamt ergibt sich damit für das Grundstück eine GRZ von 0,27 und eine GFZ 0,44 von  Das Flachdach ist als Dachterrasse mit Austrittsmöglichkeit  vom Haupthaus vorgesehen. Zusätzlich soll der Eingangsbereich des Haupthauses mit einer Tiefe von 1,55 m überdacht werden und ein Carport mit 2,80 m Wandhöhe an der Grenze zum Nachbarn errichtet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Der Stellplatznachweis von zwei Stellplätzen entspricht den Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld. Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Anlage:

  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Lageplan
 

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.09.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2019 09:37 Uhr