Herr Dr. Gasser erteilt Herrn Futterknecht (Bauamt – Bauleitplanung) das Wort.
Dieser erläutert ausführlich den Sachverhalt. Leider werden die Ausgleichsflächen oft nicht so behandelt wie es vorgeschrieben wird.
Momentan gibt es ca. 35 private und 10 gemeindliche Ausgleichsflächen.
Grundsätzlich wirft sich nun die Frage auf wie man bei diesen Flächen vorgeht um eine optimale Behandlung zu gewährleisten.
Für die gemeindlichen Flächen sollte zuerst eine Begehung durch die Umwelt- und Energieausschussmitglieder stattfinden. Hieran können sich gerne Bürger (z.B. BNS) beteiligen.
Anschließend kann man darüber beraten wie bei den einzelnen Flächen vorgegangen wird. Unter anderem wäre die Pflege durch Bürger möglich.
Bei privaten Flächen ist eine Begehung nur bedingt möglich. Evtl. könnten hier Fachmänner die Flächen beurteilen und Stellungnahmen an den UEA abgeben. Hieraus würden sich ganz konkrete Umsetzungsmöglichkeiten ergeben, die dann von den Bürgern umgesetzt werden sollen.
Herr Dr. Lindermayer findet das Vorgehen bei den gemeindlichen Flächen in Ordnung. Das Vorgehen hingegen bei den privaten Flächen sieht er kritisch, das durch die Beauftragung von Fachmännern Kosten für die Gemeinde entstehen. Hier soll sich das Landratsamt Starnberg für die Einhaltung und Umsetzung von möglichen Maßnahmen bei den Ausgleichsflächen kümmern.
Herr Dr. Gasser erklärt, dass hier die Zuständigkeiten nicht ganz klar geregelt sind. Für Ausgleichsflächen bei denen ein Bebauungsplan besteht ist die Gemeinde zuständig. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist die Rechtsaufsicht das Landratsamt. Besteht kein Bebauungsplan ist lt. eigener Aussage das LRA zuständig.
Herr Wagner meint auch, dass sich hier die untere Naturschutzbehörde im LRA darum kümmern soll. Oft sind die Auflagen für die Ausgleichsflächen bekannt. Meistens ist die Umsetzung mit nicht viel Arbeit verbunden.
Frau Dr. Hoppe würde gerne wissen ob es hier eine ausführliche Bestandsanalyse mit Verzeichnis gibt.
Herr Futterknecht meint, dass sich um die Aufnahme des Bestandes das LRA kümmern müsse. Diese könnten die Bebauungspläne abgleichen.
Für private Bauvorhaben wird die Zustimmung des Landratsamtes benötigt. Die Ausgleichsflächen werden dann ausgewiesen und deren Maßnahmen festgesetzt.
Frau Dr. Hoppe würde gerne wissen, was passiert wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Herr Futterknecht erläutert, dass die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Maßnahmen ebenfalls bei der Zustimmung festgesetzt werden.
Grundsätzlich ist abzuklären ob eine Dringlichkeit für die Umsetzung der Maßnahmen besteht. Wenn ja wäre evtl. ein ausführliches Pflegekonzept sinnvoll. Sicher ist aber, dass eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht werden soll.
Ebenfalls zuerst zu klären ist die Zuständigkeit für die einzelnen Ausgleichsflächen.
Bei der Erstellung neuer Bebauungspläne soll ein Monitoringkonzept festgelegt werden.