Windkraft: Möglichkeiten zur Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich ausgewiesener Konzentrationsflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 01.10.2019 wurde die Verwaltung gebeten, beim Luftamt Südbayern nochmals eine schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit möglicher Windenergieanlagen im Bereich der im Teilflächennutzungsplan Windkraft ausgewiesenen Konzentrationszonen (nördlich, östlich und südlich von Unering) einzuholen.

In Beantwortung eines entsprechenden Schreibens der Gemeinde verwies das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme vom 25.11.2019 auf die Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Die vorgenannten Behörden und Fachstellen wurden daraufhin mit Schreiben vom 02.12.2019 um fachliche Stellungnahme gebeten.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Flugsicherung haben in ihren jeweiligen Schreiben vom 02.12.2019 bzw. 27.12.2019 darauf hingewiesen, dass eine abschließende Aussage zur Genehmigungsfähigkeit erst auf Ebene der konkreten Anlagenplanung (Bauantrag) getroffen werden kann. Hierbei seien beide Behörden erneut zu beteiligen.  

Die Deutsche Flugsicherung GmbH hat sich in ihrem Schreiben vom 17.12.2019 ausdrücklich gegen eine Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationsflächen ausgesprochen, da hierdurch die Nutzbarkeit des nahegelegenen Flugplatzes Oberpfaffenhofen stark eingeschränkt würde. Des Weiteren wies die Deutsche Flugsicherung GmbH darauf hin, dass sie dem Luftamt Südbayern im Rahmen eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens dringend empfehlen würde, die luftrechtliche Zustimmung zu versagen.

Aufgrund der negativen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH ist davon auszugehen, dass eine Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Bereich der ausgewiesenen Konzentrationszonen nördlich, östlich und südlich von Unering nicht erzielt werden kann.        

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser erläutert kurz nochmal den Werdegang des Tagesordnungspunktes. Insbesondere die Konzentrationsfläche 3 in Abstimmung mit der Stadt Starnberg.

Zur weiteren und genaueren Erklärung wird das Wort an Herrn Futterknecht vom Bauamt (Bauleitplanung) übergeben, damit dieser ausführlich auf die Stellungnahmen eingehen kann. Die Stellungnahmen vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Flugsicherung GmbH und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sind relativ kurz und knapp gehalten. Hieraus geht aber geschlossen hervor, dass keine Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt werden würde, sollte ein konkreter Bauantrag eingereicht werden. Eine ausführliche, rechtliche Stellungnahme würde dann erstellt werden.

Herr Dr. Gasser weist leider darauf hin, dass nach derzeitigem Stand das Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Die Investitionskosten in eine mögliche Planung wären somit sinnlos.
Frau Dr. Hoppe findet es sehr schade, dass die Stellungnahmen negativ ausgefallen sind. Als Alternative sollten PV-Anlagen weiter gefördert werden. Ebenso wäre eine Überlegung kleine Windräder z.B. in heimischen Gärten aufzustellen.
Lt. Herrn Futterknecht wäre die genehmigungsfähig.
Herr Dr. Gasser ergänzt noch, dass die geeigneten Flächen nicht unbedingt auf die Akzeptanz der Bürger gestoßen sind.

Datenstand vom 24.03.2021 08:00 Uhr