Bauantrag zur Errichtung eines Vereinshauses am Wörthsee; Fl.Nr.470/18, Wörthseestraße 41 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.18/2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.05.2022 | ö | Beschließend | 3 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.470/18 Gemarkung Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm B-Plan „Badeplatz am Wörthsee“
Beschreibung des Bauvorhabens:
-Errichtung eines Vereinshauses mit Aufenthaltsraum, Küche und Übernachtungsmöglichkeit
- Abmessungen 15,20 m x 9,20 zzgl. Außentreppe 4,9 m² in einer Bebauung UG, EG, DG
- GR 1: 139, 80 m² zzgl. Außentreppe 4,9 m², Terrasse 98,30 m², Dachüberstand 26 m²
- Zugang 10 m²
- Wandhöhe 3,65 m ab Erdgeschoss-Fertigfußboden
- Firsthöhe 6,97 m
- Satteldach 35 Gard Dachneigung
- 10 Stellplätze auf dem Grundstück
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben hält die Vorgaben des B-Plans nach § 30 BauGB nicht ein.
- das Bauvorhaben überschreitet die in Ziffer 3.1 festgesetzte Baugrenze um 2,2 m². der Bauwerber stellt einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag zu befürworten. Die Überschreitung der Baugrenze ist mit 2,2m² geringfügig und berührt daher nicht die Grundzüge der Planung. Die Überschreitung ist auch städtebaulich vertretbar, weil das Bauteil aufgrund seiner Konstruktion als Stahl- Wendeltreppe nicht so sehr ins Gewicht fällt und die Sichtachse zum See nicht wesentlich stört.
- Im Übrigen werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Insbesondere gibt der B-Plan in Ziffer 2.2 die Möglichkeit die Festgesetzte GR 1 von 140 m² mit Terrassen, Vordächern und Dachüberständen bis zu 150 m² zu überschreiten. Die Vorgabe wird hier eingehalten.
- Hinsichtlich der Stellplatz Situation ändert sich nichts im Vergleich zum Bestand.
- Zusammenfassend wird die Übernachtung für Kinder- und Jugendgruppen mit dem Bauvorhaben ermöglicht. Insbesondere können dabei hinsichtlich der Unterbringung im Dachgeschoss die aktuellen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Außentreppe dient als zweiter Fluchtweg im Brandfall.
Anlagen:
- Eingabeplan
- Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2022 wird nach § 30 BauBG befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung Ziffer 3.1 des Bebauungsplans „„Badeplatz am Wörthsee“ erteilt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch eine Außentreppe um 2,2 m².
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2022 wird nach § 30 BauBG befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung Ziffer 3.1 des Bebauungsplans „„Badeplatz am Wörthsee“ erteilt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch eine Außentreppe um 2,2 m².
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.07.2022 12:04 Uhr