Bauantrag zur Errichtung eines Vereinshauses am Wörthsee; Fl.Nr.470/18, Wörthseestraße 41 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.18/2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.05.2022 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.470/18 Gemarkung Hechendorf

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB iVm B-Plan „Badeplatz am Wörthsee“

Beschreibung des Bauvorhabens:

-Errichtung eines Vereinshauses mit Aufenthaltsraum, Küche und   Übernachtungsmöglichkeit
- Abmessungen 15,20 m x 9,20 zzgl. Außentreppe 4,9 m² in einer Bebauung UG, EG, DG 
- GR 1: 139, 80 m² zzgl. Außentreppe 4,9 m², Terrasse 98,30 m², Dachüberstand 26 m²
- Zugang 10 m²
- Wandhöhe 3,65 m ab Erdgeschoss-Fertigfußboden
- Firsthöhe 6,97 m
- Satteldach 35 Gard Dachneigung 
- 10 Stellplätze auf dem Grundstück
       
Baurechtliche Beurteilung:

-  das Bauvorhaben hält die Vorgaben des B-Plans nach § 30 BauGB nicht ein.
- das Bauvorhaben überschreitet die in Ziffer 3.1 festgesetzte Baugrenze um 2,2 m². der Bauwerber stellt einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag zu befürworten. Die Überschreitung der Baugrenze ist mit 2,2m² geringfügig und berührt daher nicht die Grundzüge der Planung. Die Überschreitung ist auch städtebaulich vertretbar, weil das Bauteil aufgrund seiner Konstruktion als Stahl- Wendeltreppe nicht so sehr ins Gewicht fällt und die Sichtachse zum See nicht wesentlich stört.
- Im Übrigen werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Insbesondere gibt der B-Plan in Ziffer 2.2 die Möglichkeit die Festgesetzte GR 1 von 140 m² mit Terrassen, Vordächern und Dachüberständen bis zu 150 m² zu überschreiten. Die Vorgabe wird hier eingehalten.
- Hinsichtlich der Stellplatz Situation ändert sich nichts im Vergleich zum Bestand.
- Zusammenfassend wird die Übernachtung für Kinder- und Jugendgruppen mit dem Bauvorhaben ermöglicht. Insbesondere können dabei hinsichtlich der Unterbringung im Dachgeschoss die aktuellen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Außentreppe dient als zweiter Fluchtweg im Brandfall.


Anlagen:
- Eingabeplan
- Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2022 wird nach § 30 BauBG befürwortet.

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung Ziffer 3.1 des Bebauungsplans „„Badeplatz am Wörthsee“ erteilt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch eine Außentreppe um 2,2 m².

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 02.05.2022 wird nach § 30 BauBG befürwortet.

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB von der Festsetzung Ziffer 3.1 des Bebauungsplans „„Badeplatz am Wörthsee“ erteilt, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze durch eine Außentreppe um 2,2 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.07.2022 12:04 Uhr