Baugrundstück:
- Fl.Nr.241, Gemarkung Unering
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Gegenstand des Antrags ist die Abfrage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem bisher mit einem Nebengebäude (Werkstatt) bebauten Grundstück.
- Art der Nutzung: Wohnen und Garage
-Maß der baulichen Nutzung: Abmessungen Wohnhaus 12,49m x 8,24m, mithin eine Grundfläche von 103 m²; Wandhöhe von max. 6,30 m talseitig mit einer Bebauung EG, DG (zwei Vollgeschosse); Garage 5,99 m x 5,99 m mit 3m Straßenabstand (Zufahrt), mithin eine Grundfläche von 35,88 m²; 25 Gard Dachneigung
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- der Antragsteller stellt dazu vier Fragen (vgl. Fragenkatalog in Anlage); dabei geht der Antragsteller in seinem Anschreiben von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB als Vorhaben im unbeplanten Innenbereich aus
- Nach bauplanungsrechtlicher Prüfung durch die Verwaltung ist das Grundstück als unbeplanter Innenbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen; im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt; es handelt sich bei Betrachtung der nördlichen Seite des Johann-Michael-Fischer Wegs um eine Baulücke und somit Innenbereich gem.§ 34 BauGB
- Das Bauvorhaben fügt ist unproblematisch in die vorhanden Umgebungsbebauung ein; Vergleichsobjekt ist das im Jahre 2018 genehmigte Appartementhaus auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.18/12 in den Ausmaßen 12,00m x 6,00m, einer Bebauung EG, DG (zwei Vollgeschosse), Wandhöhe 6,28 m
- ein Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung beim Vorbescheidsantrag, wie in Art.71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO vorgesehen, wurde gestellt; d.h. die Nachbarn werden erst in einem folgenden Bauantragsverfahren beteiligt
Anlagen:
- Eingabeplan
- Fragenkatalog zum Vorbescheid
- Luftbild