Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Süd“ und „Wörthseeufer – Teil Nord“ durchzuführen.
Im Zuge der Aufstellung der beiden Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden muss, damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB zukünftig Rechnung getragen werden kann. Zudem weist der Flächennutzungsplan bereits im Bestand gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen), die nun berichtigt werden sollen.
Der Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) wurde durch den Gemeinderat am 24.01.2024 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 01.03.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.01.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 01.03.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss 1
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 10.09.2024). Die Abwägung vom 10.09.2024 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat billigt der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 10.09.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 4
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2024 10:00 Uhr