Erfordernis einer Satzungsregelung für den "Eisenpark"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten bzgl. Verunreinigung, Lärm, Beschädigungen etc. im neu errichteten Eisenpark, wird es leider erforderlich, eine Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage „Eisenpark“ zu erlassen, damit die Gemeinde eine Handhabe gegenüber den Schädigern hat.
Sitzungsverlauf
Die Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen wird über den „Eisenpark“ hinaus auch auf den Bereich „Kriegerdenkmal“ erweitert. § 1 wird entsprechend angepasst.
Unter § 2 Abs. 2 wird die Nummer 1 untergliedert in die Nrn. 1.a. „das Betreiben gewerblicher Aktivitäten aller Art einschließlich Musizieren und Betteln“ und 1.b. „die ruhestörende Nutzung von Musikabspielgeräten“ mit dem gemeinsamen Zusatz „ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Gemeinde“. In § 3 wird der erste Satz gestrichen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt einem modifizierten Satzungsentwurf zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Seefeld zu. Der in der Anlage zum Protokoll beigefügte Satzungsentwurf mit den diskutierten Änderungen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr