Erfordernis einer Satzungsregelung für den "Eisenpark"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö 7

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten bzgl. Verunreinigung, Lärm, Beschädigungen etc. im neu errichteten Eisenpark, wird es leider erforderlich, eine Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlage „Eisenpark“ zu erlassen, damit die Gemeinde eine Handhabe gegenüber den Schädigern hat.

Sitzungsverlauf

Die Satzung zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen wird über den „Eisenpark“ hinaus auch auf den Bereich „Kriegerdenkmal“ erweitert. § 1 wird entsprechend angepasst.
Unter § 2 Abs. 2 wird die Nummer 1 untergliedert in die Nrn. 1.a. „das Betreiben gewerblicher Aktivitäten aller Art einschließlich Musizieren und Betteln“ und 1.b. „die ruhestörende Nutzung von Musikabspielgeräten“ mit dem gemeinsamen Zusatz „ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der Gemeinde“. In § 3 wird der erste Satz gestrichen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einem modifizierten Satzungsentwurf zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Seefeld zu. Der in der Anlage zum Protokoll beigefügte Satzungsentwurf mit den diskutierten Änderungen ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr