1. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz am Pilsensee" (Wasserwachtstation), Gemarkung Oberalting-Seefeld; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2015 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geringfügige Erweiterung der bestehenden Wasserwachtstation am Pilsensee (ca. 40 m² großer Flachdachanbau sowie Ausbau des bestehenden Dachgeschosses). Mit dem Ausbau sollen dringend benötigte zusätzliche Räumlichkeiten für die Wasserwacht-Ortsgruppe Pilsensee bereitgestellt werden (u.a. größerer Lagerraum für Gerätschaften und Schutzausrüstung, Umkleideräume, Jugend- und Sozialraum).

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.03.2015 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 13.04.2015 bis zum 13.05.2015 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.04.2015 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 13.05.2015 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss

  1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 30.06.2015). Die Abwägung vom 30.06.2015 ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 30.06.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

  1. Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz am Pilsensee“ (Wasserwachtstation) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr