Das bestehende Gebäude befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr.24 in Hechendorf und hat eine Grundstücksgröße von 1.000 m². Die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Nutzungsänderung beurteilt sich u.a. aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplans Bebauungsplan „Ortsmitte Hechendorf -Teil II“, 2.Änderung. Im Übrigen sind die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO)einzuhalten.
Mit Antrag vom 24.08.2014 beantragte der Bauwerber eine Nutzungsänderung des ehemaligen Wohnhauses als Bürogebäude mit Ladeneinheit und Tagespflege im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Damit einhergehend wurden einige Anträge auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der BayBO gestellt, u.a. von § 33 Abs.1 BayBO notwendige Treppen und Flure (im Brandfall), Art. 32 Abs.5 und 6 BayBO nutzbare Breite der Treppen unter 1,00 m und nur einseitiger Handlauf. Weiterhin wurden Abweichungsanträge zur Barrierefreiheit gestellt, weil das Gebäude hinsichtlich der Türlichten, Treppen und Fluchtwege nicht barrierefrei ist. Abweichung von der Verkaufstättenverordnung, hinsichtlich § 19 keine Blitzschutzanlage vorhanden, § 23 keine Räume zur Abfallentsorgung, §28 keine Behindertenstellplätze.
Mit Schreiben der Gemeinde Seefeld vom 21.09.2015 wurde dem Bauwerber mitgeteilt, dass der Bauantrag zwingend im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und damit im Bauauschuss aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zu behandeln ist. Nach Rücksprache wurde von Seiten des Landratsamtes Starnberg mitgeteilt, dass das Gebäude mit der beantragten Nutzungsänderung nach Art. 2 Abs.4, Nr.20 BayBO aufgrund der Verbindung der verschiedenen Nutzungen, der beantragten Abweichungen und der baulich möglichen Nutzung durch eine größer Anzahl von Personen, vergleichbare Gefahren zu den übrigen Einzeltatbeständen des Art 2 Abs.4, Nr.1-19 BayBO aufweist. Das Baugenehmigungsverfahren dient der Überprüfung und gegebenenfalls Beseitigung dieser Gefahrpotentiale.
Der Bauantrag sieht die Änderung der Nutzung wie folgt vor:
- Büro und Tagespflege:
Im Erdgeschoss (südlicher Teil) ist eine Büroeinheit mit zwei Büroräumen (drei Arbeitsplätze) und einem Besprechungszimmer für 8 Personen geplant. Zwei Fluchtwege sind vorhanden.
Darüber liegend im Obergeschoss ist ein weiterer Besprechungsraum für 14 Personen geplant. Hinzu kommen zwei Plätze für ambulante Tagespflege/-betreuung für desorientierte (demente) nicht körperlich behinderte Patienten (Niederschwellige Betreuung nach SGB XI). Angegeben werden zwei Fluchtwege, einmal über Fenster und Anleitern seitens der Feuerwehr und über die Treppe, für die ein Abweichungsantrag (s.o.) hinsichtlich der Breite und dem Handlauf gestellt wurde.
- Kleiderbörse:
Im Erdgeschoss (nördlicher Teil) sind zwei Verkaufsräume, ein Lager und ein Aufenthaltsraum für acht Personen geplant. Erdgeschossig bestehen hierzu zwei Fluchtwege.
Im Obergeschoss sind drei Verkaufsräume und ein Raum für Anlieferung und Sortierung vorgesehen. Zwei Fluchtwege über eine zu erstellende Rampe ins Obergeschoss und über Fenster und Anleitern seitens der Feuerwehr sind geplant.
Im Bereich der Kleiderbörse soll eine neue Treppe das Erdgeschoss mit dem Obergeschoss verbinden.
- Verbindung:
Zwischen dem als Kleiderbörse genutzten nördlichen Gebäudeteil und dem als Büro und zur Tagespflege genutzten südlichen Teil besteht im Erdgeschoss und im Obergeschoss eine Verbindung mittels jeweils einer Tür, die in der Türlichte unter 1,00 m und damit nicht barrierefrei ist.
- Das Dachgeschoss ist obwohl Aufenthaltsraumqualität nach Art. 45 BayBO vorliegt nicht zur Nutzung vorgesehen. Daher ist die Nichtanrechnung des Dachgeschosses als Aufenthaltsraum als Abweichung beantragt.
Der Bauwerber hat ein Gutachten zum Brandschutznachweis iSv. Art.62 BayBO nachträglich eingereicht. Das Gutachten führt aus, dass keine Bedenken bestehen, sofern die im Nachweis aufgezeigten Maßnahmen baulich umgesetzt werden.
Der Stellplatznachweis ergibt einen Bedarf von 13 Stellplätzen. Vorhanden sind 6 Stellplätze. Beantragt wird die Ablöse von 7 Stellplätzen. Eine Ausnahmeregelung ist in der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld nicht vorgesehen.
Anlagen:
-Lageplan Bestand (M 1:1000)
-Grundrisse Ansichten, Schnitt
-Nutzungsbeschreibung
-Abweichungsanträge