Bauantrag zum Anbau eines Ballkons an ein bestehndes Einfamilienhaus; Bauort: Fl.Nr.494/1, Steinebacher Weg , Hechendorf; Bauantrag-Nr.:41/2015; Bauherr: Herr Dr. Thomas Anz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.494/1 mit einer Größe von 486 m² ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.
Geplant ist die zusätzliche Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus. Die Genehmigung datiert vom 20.12.1961. Der Balkon ist auf der Südseite des Gebäudes vorgesehen. Unmittelbar anschließend an das Grundstück im Süden befindet sich das Grundstück Fl.Nr.494 mit einer Größe von 247 m², das ebenfalls im Eigentum des Bauherrn steht.
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig, weil nicht im Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben Art.57 BayBO aufgeführt.
Der Balkon ist mit einer Grundfläche von 8,08 m Länge x 1,74 m Breite als hölzerner Anbau im DG geplant. Im Erdgeschoss ist eine halb offene Veranda geplant, mit Sitzecke. Im Bereich der Sitzecke ist die Veranda mit zwei Fenstern nach Süden abgeschlossen. Seitlich aber offen gestaltet. Die GR auf dem Grundstück erhöht sich durch den Balkon um 14,1 m² auf dann 222,75 m². Die überbaute Fläche auf dem Grundstück erhöht sich damit nur geringfügig.
Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Anlagen:
- Lageplan Bestand (M 1:1000)
Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Datenstand vom 29.09.2015 16:42 Uhr