Beteiligung der Gemeinde Seefeld an diversen Bauleitplanungen der Gemeinden Andechs und Herrsching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.11.2015 ö 7

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Zur Schaffung neuer Wohnbauflächen möchte die Gemeinde Andechs im Südwesten des Ortsteils Frieding eine Nachverdichtung und Abrundung der Ortsrandbebauung ermöglichen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Im Zuge der FNP-Änderung sollen die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Grünfläche ausgewiesenen Bereiche des Vorhabengebietes zukünftig als Reines Wohngebiet (WR) dargestellt werden. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 20 „Östlich der Hurtenstraße im Gemeindeteil Frieding“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird.    

Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 28.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs unter Bauamt/Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung eingesehen werden.


2.        Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (§ 4 Abs. 2 BauGB)

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat beschlossen, für den Bereich zwischen Eichenweg, Rieder Straße, Polizeiinspektion und Rauscher Hang den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ aufzustellen sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Kindertagesstätte und familiengerechtes Wohnen inkl. Grünflächen. Hierzu soll das Plangebiet zukünftig als Wohnbaufläche sowie als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte ausgewiesen werden. 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 26. und 27.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur Bebauungsplanung bzw. Flächennutzungsplanänderung können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.


3.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Für ein Grundstück im Bereich der VDK-Siedlung Lochschwab (südlich der Rieder Straße im Westen von Herrsching) wurde ein konkreter Antrag zum Anbau an ein bestehendes Reihenmittelhaus vorgelegt. Da nach Ansicht des Landratsamtes die Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ dem Vorhaben entgegenstehen und keine Befreiung erteilt werden könne, wurde dem Bauherrn empfohlen, eine Änderung des Bebauungsplanes zu beantragen.

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in der Sitzung am 16.09.2015 eine Änderung des Bebauungsplanes jedoch abgelehnt und stattdessen die Aufhebung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan habe durch die damalige Errichtung der VDK-Siedlung seinen Zweck mittlerweile erfüllt und sei für die künftige Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach Durchführung des Aufhebungsverfahrens wäre das Plangebiet zukünftig als Innenbereich zu werten und das Vorhaben wäre bei Beachtung der Vorgaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Gemeinde Seefeld mit Schreiben vom 20.10.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Andechs: 16. Änderung des Flächennutzungsplanes

       Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Andechs wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


2.        Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ und 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ sowie die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Herrsching werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.        


3.        Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“

Die Aufhebung des einfachen Bebauungsplanes „Herrsching, Teilbebauungs- und Baulinienplan VDK-Siedlung Lochschwab“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2015 15:49 Uhr