Meilinger Weg: erstmalig endgültige Herstellung, 2. Ausbauabschnitt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Derzeit erfolgt die erstmalig endgültig Herstellung des Meilinger Wegs für den Bereich zwischen Uneringer Straße und Wendehammer. In einem 2. Ausbauabschnitt soll der Meilinger Weg an die Straße „Am Gewerbepark“ angebunden werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Variante 1 – Vollausbau
Variante 1 sieht eine Fortsetzung des Meilinger Wegs in Richtung Osten mit Anbindung an die Straße „Am Gewerbepark“ und somit einen Ring-schluss vor. Vorteil dieser Variante ist, dass der Wendehammer entfallen kann und auch größere Fahrzeuge wie z.B. Müllentsorgungsfahrzeuge oder Heizöltankwagen den Meilinger Weg ohne Rangieren oder Zurückstoßen befahren können. Nachteilig könnte jedoch sein, dass mit der Anbindung an das Gewerbegebiet ein nicht gewünschter Durchgangsverkehr generiert wird, für den der Meilinger Weg in seiner Funktion als reiner „Wohnweg“ nicht ausgelegt ist. Zudem müssten für den Vollausbau noch private Grundstücksflächen erworben werden, die sich derzeit nicht im Eigentum der Gemeinde Seefeld befinden. Auch ist diese Anbindung zum größten Teil nicht umlagefähig nach Erschließungsrecht, d.h. die Kosten trägt zu 100% die Gemeinde.
Variante 2 – Anbindung nur über Fuß- und Radweg
Variante 2 sieht nur eine Fuß-/Radwegeverbindung zwischen dem Wendehammer am Ende des Meilinger Wegs und der Straße „Am Gewerbepark“ vor. Damit würde der Meilinger Weg als Stichstraße mit Wendehammer beibehalten und nur eine fuß- und radläufige Durchgängigkeit vom/zum Gewerbegebiet sichergestellt. Vorteil der Variante 2 ist, dass kein unerwünschter Durchgangsverkehr zu befürchten wäre und die Gemeinde keine zusätzlichen Grundstücksflächen für den Vollausbau erwerben müsste. Darüber hinaus wäre Variante 2 auch die kosten-günstigere Lösung, da der Ausbaubereich mit einem Wendehammer umlagefähig ist.
Die planungsrechtliche Sicherung der Anbindung erfolgt über das bereits in Aufstellung befindliche Bebauungsplanverfahren „Gewerbepark Seefeld“. Um die Planung fortsetzen zu können wird der Gemeinderat darum gebeten, sich für eine der Ausbauvarianten zu entscheiden.
Sitzungsverlauf
Die Variante 1 wird von dem Gremium bevorzugt. Die Straße soll als Anliegerstraße gekennzeichnet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den 2. Ausbauabschnitt des Meilinger Wegs gemäß Variante 1
umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2015 15:49 Uhr