Antrag auf Nutzungsänderung für das Bahnhofsgebäude in Hechendorf; Bauort: Fl.Nr.806, 875/63 Teilfläche, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.02/2016; Bauherrinnen: Mühlfenzl, Frau Dr. Isabell und Caroline


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 1. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2016 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Mit notariellem Kaufvertrag vom 24.11.2015 wurde das Bahnhofsgebäude Hechendorf mit den Grundstücken Fl.Nr.806 und 875/63 (Teilfläche) an Frau Dr. Isabell und Caroline Mühlfenzl veräußert. Das noch zu vermessende Grundstück hat eine Größe von zukünftig von 651 m². Die Herstellung von 8 Stellplätzen  auf dem Grundstück Fl.Nr.806/2 der Gemarkung Hechendorf ist durch eine Grunddienstbarkeit zu sichern.

Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit der Nutzungsänderung nach § 34 BauGB. Zudem liegt für das Bahnhofsgebäude ein genehmigter Vorbescheid vom 29.07.2015, Az. 40-V-2015-71-14 vor. Darin sind die Grundzüge der nunmehr beantragten Nutzungsgenehmigung bereits durch das Landratsamt in Starnberg genehmigt worden.

Der Antrag auf Nutzungsänderung sieht vor, den jetzigen, offen gestalteten Innenhof des Bahnhofs im EG und 1. OG zu überdachen.  Die Fassade zur Bahnhofsstraße erhält vier neue Fenster zur Belichtung des durch die Überdachung neu entstehenden Innenraumes. Auf der Seite zu den Gleisen ist der Anbau einer überdachten Terrasse als Freisitz und Freischankfläche geplant. Für das gesamte Dach ist eine Sanierung mit Aufdämmung vorgesehen.

Für das EG ist eine Nutzung als Buch- und Blumenladen 48,32 m², und einem Gastronomiebereich 78,72 m² (36 Gastplätze innen, 38 Gastplätze außen) geplant. Zusätzlich wird es eine Küche und Lagerräume für die Gastronomie sowie WC- Anlagen (Damen, Herren, Behinderten WC) geben.

Im 1.Obergeschoss bleiben die bisher bestehenden drei Wohnungen auch weiterhin erhalten und werden nur in der Innenaufteilung verändert. Im Bereich des Überdachten Innenraums wird eine Galerie entstehen, die zum Teil auch durch den Buchladen genutzt wird.

Unverändert bleiben der Keller und das 2.OG mit der vierten Wohnung.

Bei der Nutzungsänderung handelt es sich nicht um einen Sonderbau gem. Art.2 Abs.4 Nr.8 BayBO, weil die Anzahl von 40 Gastlätzen im Innenraum unterschritten wird.

Die für das Bauvorhaben/Nutzungsänderung erforderlichen neun Stellplätze werden durch die einzutragende Dienstbarkeit (acht Stellplätze) und neu zu schaffende Stellplätze auf dem Grundstück selbst (bis zu vier Stellplätze) gesichert.

Im Übrigen entspricht die Nutzungsänderung den Vorgaben des Vorbescheids und ist genehmigungsfähig.


Anlagen:

  • Lageplan Bestand M 1:1000
  • Lageplan Verkaufsflächen und Dienstbarkeit M 1:1500
  • Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Nutzungsänderung/Bauantrag in der Fassung vom 11.12.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Nutzungsänderung/Bauantrag in der Fassung vom 11.12.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:35 Uhr