Bauantrag zur Errichtung einer zeitlich befristeten Containeranlage für 144 Personen; Bauort: Nähe Ulrich-Haid-Str. Fl.Nr.284,285,286,289,293 (Teilflächen) Bauantrag 55/2015; Antragsteller: Landkreis Starnberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das Baugrundstück besteht aus Teilflächen der Fl.Nr.284,285,286,289 und 293 der Gemarkung Oberalting- Seefeld und wurde vom Landkreis Starnberg gepachtet. Das Grundstück hat eine Größe von 16.050 m², zur Bebauung steht davon eine Fläche von 3.229 m² an. Das Grundstück ist bauplanungsrechtlich gem. § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von sieben Nutzungseinheiten vor, die kreisförmig umeinander angeordnet sind. Sechs Nutzungseinheiten sind zum Wohnen vorgesehen und werden zweigeschossig mit den Ausmaßen von jeweils 9, 77 m x 12,12 m errichtet. Sie sind jeweils mit einer Außentreppe versehen. Die Nutzungseinheiten zum Wohnen bieten eine Aufnahmemöglichkeit für 144 Personen. Eine weitere Nutzungseinheit ist als Gemeinschaftraum gedacht. Darin sind Räume für die Verwaltung, Abstellräume, ein Besprechungsraum, eine Waschküche, ein Behinderten WC und ein Raum für einen Pädagogen vorgesehen. Diese Nutzungseinheit wird eingeschossig mit den Ausmaßen 9,77 m x 12,12 m errichtet. Sie ist zentral im Eingangsbereich zur Ulrich-Haid-Str. hin orientiert geplant.
Die Wandhöhen betragen bei den zweigeschossigen Wohneinheiten maximal 5,98 m, beim eingeschossigen Gemeinschaftsraum 2,99 m. Die Nutzungseinheiten werden mit einem Flachdach versehen.
Beantragt sind isolierte Abweichungen von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung betreffend den Brandschutz, von der Garagen und Stellplatzverordnung hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze und von den Standards der ENEV 2013.
Die Zufahrt ist von der Ulrich-Haid-Str. vorgesehen. Das eigentliche Baugrundstück von 3.229 m² wird mit einem Zaun zur übrigen gepachteten Fläche abgegrenzt. Die Zufahrt wird durch ein 4,00 m breites Tor erfolgen. Im Eingangsbereich ist ein Pflaster aus Betonplatten geplant. Der Innenbereich der Anlage wird parkähnlich mit einer Begrünung und Sitzgelegenheiten und einem Kinderspielplatz geplant. Geplant sind weiterhin die Errichtung von drei Stellplätzen (1 Behindertenparkplatz) und die Erstellung von Fahrradständern für 120 Fahrräder.
Die Erschließung ist gesichert. Die geordnete Beseitigung des Niederschlagswassers erfolgt über den Anschluss an den gemeindlichen Regenwasserkanal in der Ulrich-Haid-Str., die Versorgung mit Frischwasser erfolgt durch eine neue Leitung aus Richtung des Martin-Luther Hauses und hinsichtlich des Schmutzwassers wird auf den Kanal in der Roseggerstraße angeschlossen.
Das Bauvorhaben ist befristet gem. § 246 Abs.9 BauGB genehmigungsfähig. Es handelt sich um ein Vorhaben, welches der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden dient. Das Vorhaben steht in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs.1 BauGB zu beurteilenden Flächen. Mit der Verwirklichung besteht ein Siedlungszusammenhang zur Bebauung in Richtung Martin-Luther Haus hin.
Anlagen:
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Grundrisse, Ansichten, Schnitte
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.12.2015 wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 Satz1 iVm. § 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 01.12.2015 wird gem. § 35 Abs.2, Abs.4 Satz1 iVm. § 249 Abs.9 BauGB befürwortet.
Der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld weist den Bauwerber darauf hin, dass aufgrund der Ortsrandlage des Bauvorhabens das Grundstücksareal einzugrünen ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 02.03.2018 08:35 Uhr