Bebauungsplan "Gewerbepark Seefeld" sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2016 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Jahnweg in Richtung Osten. Dadurch soll dem aktuellen Bedarf an neuen gewerblichen Bauflächen sowie einer erforderlichen Vergrößerung des gemeindlichen Bauhofs Rechnung getragen werden. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Sicherung einer zusätzlichen Wohnbebauung auf dem Grundstück Flur Nr. 427/3 sowie eine verkehrliche Anbindung des Meilinger Wegs an die Straße Am Gewerbepark vorgesehen. Ferner sollen die bereits bestehenden Bebauungsplansatzungen in diesem Bereich (Bebauungsplan „Jahnweg“ inkl. aller Änderungen) in einen Gesamtbebauungsplan zusammengefasst werden.

Die Vorentwürfe der Bauleitpläne wurden durch den Gemeinderat am 19.04.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 06.06.2016 bis zum 08.07.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.06.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 08.07.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran können die überarbeiteten Entwürfe des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt werden (§ 3 Abs. 2 BauGB) bzw. es kann die die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

zu   II.
Im Zuge der Behandlung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“ ergeben sich folgende Änderungen in der Abwägung, die von der Verwaltung in das Abwägungsprotokoll eingearbeitet werden:
-        B.1, Untere Naturschutzbehörde (Pkt. 2) und Kreisbauamt (Pkt. 12):
Die Festsetzung 10.12. wird gestrichen. Die Ausbildung eines Grünstreifens zwischen den Grundstücksgrenzen im GE wird weder als sinnvoll noch als durchsetzbar erachtet.
-        B.1 (Kreisbauamt, Pkt. 11), B.2 Untere Straßenverkehrsbehörde, B.6 Polizeiinspektion Herrsching, B.10 AWISTA:
Ergänzung: Nach Fertigstellung und Bezug des Wohngebäudes in Teilbereich 8 soll durch die Gemeinde nochmals überprüft werden, ob die organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs zielführend und ausreichend sind oder weitere Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden müssen.

Darüber hinaus wurde der Abwägungsvorschlag zum Punkt „Stellplätze Bauraum 8“ (Stellungnahme B.6 Polizeiinspektion Herrsching) nicht angenommen. Eine Entscheidung ist in einer der nächsten Sitzungen nachzuholen.

Die Verwaltung soll zudem prüfen, ob durch eine geänderte Anordnung der Parkplätze und eine Fahrbahnverlegung des Privatweges die Situation im Teilbereich 8 und 9 verbessert werden kann.

Beschluss 1

I.        12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbepark Seefeld)

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.09.2016 auszufertigen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

II.        Bebauungsplan „Gewerbepark Seefeld“

1.        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.09.2016). Die Abwägung vom 20.09.2016 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen redaktionellen und formalen Anpassungen sowie die unter 1. beschlossenen Änderungen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbepark Seefeld“ in der Fassung vom 20.09.2016 auszufertigen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:07 Uhr