Bebauungsplan "Spitzstraße" inkl. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ sowie die Durchführung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen auf den nördlich der Spitzstraße gelegenen und in Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücken Flur Nr. 395 und 402 der Gemarkung Hechendorf. Das geplante Wohngebiet soll im Rahmen eines Einheimischenmodells realisiert werden.

Der Vorentwurf der Bauleitpläne wurde durch den Gemeinderat am 27.06.2016 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 16.08.2016 bis zum 16.09.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.08.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 16.09.2016 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden geprüft und in der letzten Sitzung am 11.10.2016 vorberaten. Die sich daraus ergebenden Anpassungen, sowie die in selbiger Sitzung beschlossenen Änderungsvorschläge, wurden in den neuen Entwurf eingearbeitet. Ebenso sind in dem nun vorliegenden Entwurf die Anregungen und Empfehlungen aus diversen Abstimmungsgesprächen mit eingeflossen (Landratsamt, Energie Südbayern, Energiebüro Schärfl).  

Aufgrund der zahlreichen Änderungsvorschläge und vorgenommenen Anpassungen wird auf Anregung der Verwaltung sowie des Kreisbauamtes empfohlen, auf eine formelle Abwägung in diesem Verfahrensschritt zu verzichten und den überarbeiteten Entwurf neu zu billigen. Im Anschluss daran würde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.  

Sitzungsverlauf

Herr Kindelbacher und Herr Burkart vom beauftragten Planungsbüro WipflerPLAN stellen den aktuellen Planungsstand vor und weisen nochmals auf den eng gestrickten Zeitplan hin. Voraussetzung für die geplante Realisierung der Erschließung im nächsten Jahr ist demnach, dass die Bauleitplanverfahren zügig fortgesetzt und bis Februar 2017 abgeschlossen werden können. Im Anschluss an die Präsentation wird das Bebauungskonzept im Gremium intensiv diskutiert. Die Planung stößt demnach sowohl auf Zustimmung als auch auf Bedenken bis hin zu kompletter Ablehnung. Letztlich einigt man sich darauf, das Konzept nochmals in Teilen anzupassen bzw. eine weitere Alternative auszuarbeiten. In dieser Variante sollen die Doppelhauszeilen mit den Reihenhauszeilen getauscht werden, um dadurch ggf. eine Verbesserung in Bezug auf die Situierung der Carports, der Hauszugänge, der Gartenbereiche usw. zu erzielen. Im Rahmen einer Sondersitzung im Dezember soll dann über das Bebauungskonzept und den Bebauungsplanentwurf erneut beraten und Beschluss gefasst werden.

Hinsichtlich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht Konsens, so dass das FNP-Änderungsverfahren wie vorgesehen fortgesetzt werden kann.

Beschluss 1

I.        15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße)

1.        Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spitzstraße) i.d.F. vom 15.11.2016 wird gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, noch erforderliche redaktionelle und formale Änderungen in den Planunterlagen vorzunehmen und den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes inkl. Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 15.11.2016 auszufertigen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

II.        Bebauungsplan „Spitzstraße“

1.        Der Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ i.d.F. vom 15.11.2016 wird gebilligt.

2.        Die Verwaltung wird ermächtigt, noch erforderliche redaktionelle und formale Änderungen in den Planunterlagen vorzunehmen und den Entwurf des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ inkl. Begründung und Umweltbericht i.d.F. vom 15.11.2016 auszufertigen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
wurde vertagt

Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr